5 Dinge, die Du als Kleinunternehmer:in wissen musst

      Im Schnitt bekommst Du eine Steuererstattung von 1.095 Euro!*✱ Quelle: Statistisches Bundesamt

    1. Du musst Deine Steuererklärung online abgeben

    Während man als Arbeitnehmer:in oder Rentner:in noch die Wahl hat zwischen Papier- und elektronischer Abgabe, sind Kleinunternehmer:innen bereits dazu verpflichtet, die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dafür hast Du üblicherweise bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Lässt Du die Steuererklärung von Steuerberater:innen machen, verlängert sich die Frist. Eine Steuerberatung ist allerdings häufig mit hohen Ausgaben verbunden. Günstiger geht’s mit wundertax! Mit der Steuer-App kannst Du ohne Vorkenntnisse schnell und sicher Deine Steuererklärung erstellen. Alternativ wird vom Finanzamt auch die Software ELSTER zur Verfügung gestellt. In ELSTER wird man jedoch oft mit vielen Fachbegriffen aus dem Steuerwesen konfrontiert. Zudem weist die Software nicht auf ungenutzte Steuerpotentiale hin - anders als bei wundertax, wo Dir Tipps zu absetzbaren Kosten gegeben werden. Mit wundertax kannst Du auch ohne eigenes Elster-Zertifikat Deine Daten sofort, sicher und direkt an das Finanzamt übermitteln.


    Info

    Im Zuge der Pandemie wurden die Abgabefristen für die selbst erstellte Einkommensteuererklärung bis einschließlich Veranlagungszeitraum (kurz: VZ) 2023 verlängert. Demnach gelten folge Fristen:

    • VZ 2022: Abgabe bis 30.09.2023
    • VZ 2023: Abgabe bis 31.08.2024

    Nimmt man eine Steuerberatung in Anspruch, verlängern sich die Fristen bis einschließlich VZ 2024 folgendermaßen:

    • VZ 2022: 31.07.2024
    • VZ 2023: 31.05.2025
    • VZ 2024: 30.04.2026

    2. Wie viel darf ich als Kleinunternehmer:in verdienen?

    Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) ist eine steuerliche Vereinfachung für Unternehmen mit niedrigen Umsätzen. Wenn der Umsatz im Vorjahr - meist ist dies das erste Jahr der Selbstständigkeit - nicht über 22.000 Euro liegt und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt, kannst Du die Kleinunternehmerregelung beantragen. Das spart Dir eine Menge bürokratischen Aufwand. Denn dann musst Du keine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen und in Deinen Rechnungen entsprechend keine Umsatzsteuer erheben. Achte darauf, dass Du in jeder Rechnung darauf hinweist! Kleinunternehmer:innen müssen jedes Jahr schätzen, ob sie einen Umsatz von mehr als 50.000 Euro erwarten. Wenn Du über der Umsatzgrenze liegst, kannst Du nicht mehr Kleinunternehmer:in bleiben und musst in Deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen.


    Info

    Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer:innen im Gründungsjahr bezieht sich immer auf ein ganzes Kalenderjahr. Wenn Du Dein Unternehmen erst im Laufe des Jahres gegründet hast, musst Du den in diesem Zeitraum erzielten Umsatz auf einen Jahres-Gesamtumsatz hochrechnen.

    3. Wie beantrage ich die Kleinunternehmerregelung?

    Gründer:innen erhalten vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf dem Formular muss angekreuzt werden, ob die Anwendung der Kleinunternehmerregelung stattfinden soll oder nicht. Zu einer Regelbesteuerung kann jederzeit gewechselt werden. Für einen Besteuerungswechsel reicht in der Regel ein formloses Schreiben an das Finanzamt aus.

    Beachte: Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist nach § 19 Abs. 2 UStG bindend für 5 Jahre!


    4. Gewinne ermitteln mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    Als Kleinunternehmer:in ermittelst Du Gewinne und Verluste mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Früher akzeptierte das Finanzamt eine formlose Rechnung, doch seit 2017 müssen auch Kleinunternehmer:innen dafür das offizielle Steuerformular Anlage EÜR verwenden. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden die Betriebseinnahmen mit den Betriebsausgaben eines Kalenderjahres verrechnet. Die einfache Formel lautet: Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben. Dabei zählt das Zu- und Abflussprinzip: Entscheidend ist immer der Zeitpunkt, an dem Einnahmen auf Deinem Konto eingehen und Ausgaben vom Konto abgehen. Das Finanzamt ermittelt Deine fälligen Steuern anhand Deines Gewinns. Deshalb kommen Kleinunternehmer:innen auch nicht um eine Steuererklärung herum.

    5. Welche Anlagen muss ich mit der Steuererklärung abgeben?

    Als Kleinunternehmer:in bist Du verpflichtet, jedes Jahr Deine Steuererklärung abzugeben. Je nachdem, ob Du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst oder Deine Einnahmen aus einer gewerblichen Tätigkeit stammen, musst Du neben der Anlage EÜR weitere Anlagen an das Finanzamt übermitteln. Hast Du eine freiberufliche Arbeit, bist Du verpflichtet, die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in die Anlage S einzutragen. Hast Du für Deine Selbstständigkeit ein Gewerbe angemeldet, gelten Deine Einnahmen als gewerbliche Einkünfte und müssen über die Anlage G an das Finanzamt übermittelt werden. Zur Haupt-Anlage EÜR gehört noch die Anlage AVEÜR für Dein Anlage- und Umlaufvermögen.

    Mit der Steuer-App von wundertax brauchst Du Dir keine Gedanken über vollständige und korrekte Formulare und schwierige Steuerbegriffe machen. Das leicht verständliche Steuer-Interview führt Dich Schritt für Schritt durch Deine Steuererklärung und baut im Hintergrund alle nötigen Formulare auf. Du bekommst Erklärungen, Tipps und Hinweise zu den einzelnen Angaben und kannst Dich bei Fragen und Problemen jederzeit an unseren technischen Kunden-Support wenden. Du musst weder viel Geld für Steuerberatung ausgeben noch Dich einsam durch den Steuer-Dschungel schlagen - wundertax bietet Dir die optimale Lösung!

    Unser Service-Versprechen