Kann man BAföG und Bürgergeld kombinieren?
Für den Bezug beider Leistungen müssen spezielle Voraussetzungen gegeben sein.
Viele StudentInnen und SchülerInnen beziehen BAföG. Dadurch soll eine Chancengleichheit auf gute Bildung in der Gesellschaft geschaffen werden. Sind alle vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt, können SchülerInnen und StudentInnen die Zahlungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in Anspruch nehmen. Doch darf gleichzeitig auch Hartz IV bezogen werden? Der folgende Text klärt auf.
Um einen Einblick in das Thema zu finden, sollte zunächst die Begrifflichkeit „BAföG“ genauer definiert werden. Unter dem Begriff versteht man Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, welche eine Sozialleistung darstellen. Diese verfolgt in erster Linie das Ziel, jungen SchülerInnen und StudentInnen eine angemessene und gute Ausbildung zu finanzieren. Das BAföG wird in Form monatlicher Zahlungen den Betroffenen gewährleistet. Dieser soll damit seinen Unterhalt finanzieren und sich somit gänzlich auf die Ausbildung konzentrieren können.
So werden vor allem sozial schwächere Auszubildende unterstützt und eine Gleichberechtigung innerhalb der Gesellschaft wird hergestellt. Da es sich hierbei allerdings um eine Art Darlehen handelt, muss ein Teil der Leistungen nach Beendigung der Ausbildung zurückgezahlt werden.
Weiterhin müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, um BAföG erhalten zu können. Es gilt beispielsweise eine Altersgrenze von 30 Jahren. Jedoch ist nicht jede Ausbildung auch förderungswürdig. Wie hoch die monatliche Zahlung ausfällt, die ein Studierender erhält, ist von dem Einkommen der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten abhängig.
BAföG und Bürgergeld gleichzeitig?
Nun stellt sich die Frage, ob Menschen, die durch Bürgergeld unterstützt werden, gleichzeitig Zahlungen durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten können. Grundsätzlich handelt es sich bei Bürgergeld und BAföG um zwei verschiedene Leistungen, die in der Regel miteinander konkurrieren. Da es sich zudem bei der Ausbildungsförderung um eine vorrangige Leistung handelt, können BAföG und Bürgergeld nicht gleichzeitig bezogen werden. Jedoch gibt es auch in diesem Fall Ausnahmen. So kann, nach § 7 Absatz 5 SGB II, zwar kein gleichzeitiger Bezug beider Leistungen stattfinden, dennoch muss bei Bürgergeld-Bezug keine BAföG-Rückzahlung erfolgen, da sich beide Leistungen ausschließen.
Bürgergeld ohne Anspruch auf BAföG
Weiterhin kann Bürgergeld nicht von Studierenden beantragt werden, die grundsätzlich keinen BAföG-Anspruch haben. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die Eltern die Ausbildung ihres Kindes finanzieren können. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme.
Laut § 7 Absatz 6 SGB II gilt der Bezug von BAföG und Bürgergeld für Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, da sie in einem eigenen Haushalt mit Kindern leben, verheiratet sind oder nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, da die Ausbildungsstätte zu weit entfernt ist.
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Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.
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