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Bewerbungskosten in der Steuererklärung: Pauschalen & Co.

Alle Kosten, die im Rahmen von Bewerbungen anfallen, kannst Du von der Steuer absetzen. Für bestimmte Bewerbungskosten kannst Du Pauschalen nutzen. Wir sagen Dir, wie Du sie in der Steuererklärung angibst.


INHALT


Was sind Bewerbungskosten?

Bewerbungskosten kannst Du als Werbungskosten geltend machen. Als Werbungskosten gelten alle Aufwendungen, die notwendig sind, um einen Beruf auszuüben. Hierunter fallen neben den Bewerbungskosten zum Beispiel auch die täglichen Fahrtkosten zur Arbeit, Dienstreisen, Fortbildungen oder Ausgaben für berufliche Versicherungen.

Das Einkommensteuergesetz definiert Werbungskosten in § 9 EStG als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten gibst Du in Deiner Steuererklärung an. Das Finanzamt zieht sie dann von Deinen steuerpflichtigen Einnahmen ab - somit sparst Du Steuern.

Welche Bewerbungskosten sind steuerlich absetzbar?

Alle Kosten im Rahmen einer Bewerbung sind steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist, dass Du sie selbst trägst und sie von niemand anderem übernommen werden, beispielsweise von der Agentur für Arbeit oder vom künftigen Arbeitgeber.

Reisekosten

  • Fahrtkosten für die An- und Abreise beim Vorstellungsgespräch (0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer erkennt das Finanzamt an)
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsmehraufwand für die Zeit Deiner Abwesenheit von Deiner Wohnung

Unser Tipp: Falls Du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und der Arbeitgeber die Reisekosten nicht bezahlt, kannst Du bei der Bundesagentur für Arbeit die Übernahme Deiner Reisekosten beantragen. Du musst Dich aber vor dem Bewerbungsgespräch darum kümmern, nicht erst danach.

Materialien für postalische Bewerbungen

  • Bewerbungsmappen
  • Briefumschläge
  • Porto
  • Kopien
  • Klarsichthüllen
  • Schreibmaterialien wie Papier, Kugelschreiben, Füller etc.

Kosten für das “Eigenmarketing”

  • Bewerbungsfotos
  • Zeitungsinserate und Online-Anzeigen
  • eine eigene Website
  • anteilige Telefon- und Internetkosten
  • Bewerbungsvideo
  • Kosten für Karriere-Netzwerke wie Xing oder LinkedIn

Hardware und Software

  • Drucker (falls Du ihn für’s Drucken Deiner postalischen Bewerbungen kaufst)
  • Druckerpatronen
  • Laptop/Computer (falls Du Dir einen neuen Computer anschaffst)
  • kostenpflichtige Software (zum Beispiel von Microsoft, Adobe oder Canva)

Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche

  • Bewerbungscoaching und Karriereberatung
  • Fachbücher
  • Fachmagazine für die Stellensuche oder Bewerbungen
  • Seminare zur Vorbereitung auf den Job
  • Sprachkurse
  • Übersetzungskosten für Dokumente, Anschreiben oder Lebenslauf
  • Beglaubigungen für Zeugnisse

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Wo trage ich Bewerbungskosten in der Steuererklärung ein?

Du kannst alle Bewerbungskosten als “Werbungskosten” in der Steuererklärung angeben. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind (§ 9 EStG). Das heißt, bei Arbeitnehmenden werden sie von den nichtselbstständigen Einkünften abgezogen. Bei Selbstständigen werden die Werbungskosten als Betriebsausgaben von den selbstständigen Einkünften abgezogen. Arbeitnehmende tragen sie also in die Anlage N ein, Selbstständige tragen sie in ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein (Anlage EÜR).

Praxis-Tipp: Falls Deine Werbungskosten (inklusive Bewerbungskosten) im Kalenderjahr unter 1.230 Euro liegen, brauchst Du Deine Bewerbungskosten nicht aufzulisten. Denn dann sind sie mit der jährlichen Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro abgegolten. Erst bei Aufwendungen von über 1.230 Euro im Jahr lohnen sich die Einzelnachweise der Bewerbungskosten.

Wie hoch ist die Bewerbungskosten-Pauschale?

Bei den Kosten für konkrete schriftliche Bewerbungen (postalisch oder online) gibt es zwei Möglichkeiten, sie von der Steuer abzusetzen.

  1. Du kannst die tatsächlichen Kosten absetzen. Denke daran, die Belege für die Ausgaben aufzubewahren.

  2. Du kannst für jede abgeschickte Bewerbung eine Bewerbungskosten-Pauschale ansetzen. Für postalische Bewerbungen kannst Du höhere Beträge ansetzen als für Online-Bewerbungen. In der Regel akzeptieren die Finanzämter eine Bewerbungskosten-Pauschale von 10 bis 15 Euro pro Bewerbung. Manche Finanzämter rechnen nur mit 8,50 Euro pro Bewerbung. Für Online-Bewerbungen erkennt das Finanzamt in der Regel 2,50 Euro an. Du multiplizierst die Zahl Deiner Bewerbungen mit der entsprechenden Pauschale. Am Ende entscheidet das Finanzamt, welchen Betrag es als Bewerbungskosten-Pauschale ansetzt.

Brauche ich Belege?

Die Belege für Bewerbungskosten (Rechnungen, Quittungen etc.) müssen nach Aufforderung ans Finanzamt gesendet werden. Darum ist es wichtig, sie aufzubewahren. Als Belege für abgesendete Bewerbungen kannst Du auch Deine Anschreiben archivieren oder die Antwortschreiben der Unternehmen, bei denen Du Dich beworben hast, aufbewahren. Je höher Deine Ausgaben sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Finanzamt Nachweise verlangt.

Hinweis: Für das Absetzen der Bewerbungskosten spielt es keine Rolle, ob die Bewerbungen Erfolg hatten oder nicht. Entscheidend ist, dass Du Dich um eine berufliche Tätigkeit bemühst.

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