Doppelte Haushaltsführung bei Student:innen
Wer am Studienort mit einer Zweitwohnung gemeldet ist, kann die doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen. Welche Kosten Du geltend machen kannst, erfährst Du in diesem Artikel."
Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?
Wenn Studierende in der Zweitausbildung oder in einem dualen Studium eine Zweitwohnung am Studienort unterhalten, weil die Distanz zwischen Heimatort und Universität das tägliche Pendeln nicht erlaubt, können viele Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings musst du belegen können, dass der Zweitwohnsitz zum Zwecke eines Studiums bezogen wird und der Weg zur Bildungseinrichtung deutlich mehr Zeit einspart als der Weg vom Hauptwohnsitz zur Uni.
Als Voraussetzung muss hierbei erfüllt sein, dass eine weitere Unterkunft am ersten Wohnsitz besteht. Der Erstwohnsitz muss Lebensmittelpunkt sein. Dies ist etwa der Fall, wenn hier auch Familie, Partner:innen und Freundeskreis leben oder Mitgliedschaften in Vereinen und Parteien besteht. Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, können monatlich bis zu 1.000 Euro allein für die Zweitwohnung (Miete und Nebenkosten) steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich können auch Fahrten zum Heimatort oder Ausgaben für Möbel etc. abgesetzt werden.
Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung
Damit das Finanzamt das Absetzen von Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung akzeptiert, müssen die folgenden fünf Kriterien erfüllt sein:
- Die Zweitwohnung (auch WG-Zimmer) wird zum Zwecke eines Studiums bezogen.
- Von der Zweitwohnung ist die Uni schneller zu erreichen als vom Hauptwohnsitz.
- Außerhalb des Universitätsorts wird eine weitere Wohnung am Erstwohnsitz unterhalten.
- Der Erstwohnsitz ist der Lebensmittelpunkt.
- Finanzielle Beteiligung an der Wohnung am Erstwohnsitz. » Seit 2014 muss nachgewiesen werden, dass für die Wohnung am Erstwohnsitz ein finanzieller Beitrag geleistet wird. Die finanzielle Beteiligung an den laufenden Kosten für die Haushaltsführung muss dabei die Bagatellgrenze von 10 Prozent der monatlich anfallenden Kosten überschreiten.
Welche Kosten für die Zweitwohnung können von der Steuer abgesetzt werden?
Miete & Nebenkosten
Monatsmiete, Strom, Heizung und Wasser können bis zu maximal 1.000 Euro pro Monat von der Steuer abgesetzt werden.
Zweitwohnungsteuer
Viele Städte erheben für den zweiten Wohnsitz eine Steuer. Diese kann voll geltend gemacht werden.
Rundfunkbeitrag
Für eine Zweitwohnung ist eine
Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich. Bis Juli 2018 solltest Du aber auch für eine Zweitwohnung den Rundfunkbeitrag zahlen. Diese Kosten konntest Du steuerlich absetzen.
Weitere absetzbare Kosten bei doppelter Haushaltsführung
Wird ein zweiter Wohnsitz am Studienort unterhalten, können eine Reihe weiterer Aufwendungen für den doppelten Haushalt als Werbungskosten (in der Erstausbildung als Sonderausgaben) steuerlich geltend gemacht werden. Dabei fallen die nachfolgend aufgelisteten Werbungskosten nicht unter den auf 1.000 Euro pro Monat begrenzten Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von Unterkunftskosten.
Heimfahrten
Zu Beginn und bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung können die im Zuge des Wohnungswechsels entstandenen Fahrtkosten (maximal 2 Fahrten) in voller Höhe oder alternativ pauschal mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.
Auch die wöchentlichen Heimfahrten an den Erstwohnsitz können steuerlich geltend gemacht werden. Hier gewährt das Finanzamt ausschließlich die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer. Belege müssen dabei nicht eingereicht werden.
Hinweis: Wer nicht jedes Wochenende in den Heimatort pendelt, kann Telefonkosten für Gespräche mit Familie und Freunden anteilig von der Steuer absetzen. In der Regel akzeptiert das Finanzamt 20 Euro Telefon-und Internetkosten pro Monat.
Umzugskosten
Die Kosten für den Umzug vom Heimatort an den Zweitwohnsitz sind bei Vorlage von Belegen voll abzugsfähig. Die Umzugskostenpauschale kann bei der doppelten Haushaltsführung nicht in Anspruch genommen werden.
Verpflegungsmehraufwand
Für die ersten drei Monate nach Einzug in die Zweitwohnung können Pauschbeträge für Verpflegungskosten in Anspruch genommen werden. Pro Tag gibt es seit 2020 eine Pauschale von 28 Euro.
Möbel und Einrichtungsgegenstände
Die Grundausstattung für eine Zweitwohnung kannst Du gesondert von den 1.000 Euro Mietkosten von der Steuer absetzen. Die Ausgaben müssen sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. Zur Grundausstattung zählen unter anderem:
- Bett
- Schreibtisch
- Sofa
- Waschmaschine
- Herd
- Beleuchtung
Wenn die Anschaffungskosten für die Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung – ohne Arbeitsmittel – insgesamt nicht höher sind als 5.000 Euro (brutto, also inklusive MwSt.), ist der Einfachheit halber davon auszugehen, dass diese Kosten als „notwendig“ bzw. angemessen gelten und ohne weitere Prüfung vom Finanzamt anzuerkennen sind ( BMF-Schreiben vom 25.11.2020).