Steuererklärung im Masterstudium lohnt sich
Das wichtigste Argument für die Steuerklärung im Masterstudium sind schlicht und einfach die hohen Erträge, die sich erwirtschaften lassen. Im Vergleich zum Erststudium können Studenten beim Masterstudiengang wesentlich mehr absetzen und damit sogar über das Studium hinaus Steuern sparen. Warum das so ist und wie sich das beste aus der Steuererklärung herausholen lässt, haben wir im Folgenden zusammengefasst.
Die Steuerklärung für Studenten
Warum lohnt es sich überhaupt, eine Steuererklärung abzugeben? Mit einer Steuererklärung können Arbeitnehmer sich Teile der an den Staat gezahlten Steuern zurückholen. Dafür müssen in der Steuererklärung Angaben zu mit der Berufstätigkeit verbundenen Ausgaben gemacht werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Ausgaben dann als so bezeichnete Werbungskosten oder Sonderausgaben, die bei der Berechnung der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden. Wer im Studium nebenbei jobbt, sollte sich daher unbedingt mit der Steuererklärung befassen - vor allem im Masterstudium.
Erst- oder Zweitstudium - der entscheidende Unterschied in Steuerfragen
Wie viel Geld das Finanzamt letztlich erstattet, hängt dabei selbstverständlich vom Umfang der angegebenen Ausgaben sowie vom eigenen Einkommen ab. Die Vorschriften, was tatsächlich steuerlich abgesetzt werden kann, machen die Steuererklärung vor allem für Studenten im Zweitstudium, sprich Masterstudenten, interessant.
Der gravierende Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudium zeigt sich konkret in den Vorgaben, welche Ausgaben wie und wann abgesetzt werden dürfen. Ein Masterstudiengang wird nämlich nicht mehr zur beruflichen Erstausbildung gerechnet, sondern als Fortbildungsmaßnahme eingestuft. Daraus ergeben sich bedeutende Steuervorteile, die weit über das eigentliche Studium hinausreichen können.
Der Verlustvortrag - mit der Steuererklärung einen finanziellen Bonus für den Berufseinstieg sichern
Ein Haken an der Steuererklärung fällt jedem Studenten, der sich näher mit dem Thema beschäftigt, sofort ins Auge: Damit das Finanzamt Geld zurückerstatten kann, muss natürlich zunächst einmal Einkommensteuer gezahlt werden. Bei den begrenzten Einnahmen eines durchschnittlichen Studenten wird die relevante Freibetragsgrenze von derzeit 9.000 Euro pro Jahr jedoch selten erreicht. Wer keine Steuer zahlt, kann logischerweise auch nichts erstattet bekommen.
Ist der Aufwand also doch umsonst? Beim Zweitstudium können sich Studenten den so genannten Verlustvortrag zu Nutzen machen. Diese gesetzliche Regelung ermöglicht es, die Verluste während des Studiums in den ersten Berufsjahren geltend zu machen und damit jede Menge Steuern zu sparen.
Konkret sehen die Regelungen so aus
- Sind die Ausgaben in einem Studienjahr höher als die Einnahmen, kann im Rahmen der Steuererklärung der “Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung” abgegeben werden.
- Das Finanzamt wird mit diesem Antrag über alle studienbedingten Kosten informiert und hält den finanziellen Verlust fest.
- Wird der Antrag über mehrere Studienjahre hinweg abgegeben, rechnet das Finanzamt die Verluste zusammen.
- Mit dem Start in die Berufstätigkeit zahlen sich die Verlustfeststellungen aus. Die angesammelten Studienkosten werden nun vom Finanzamt bei der Berechnung des Einkommensteuersatzes abgesetzt. Der Berufseinsteiger startet daher mit einer deutlich verringerten Steuerbelastung ins Arbeitsleben.
Warum Masterstudenten vom Verlustvortrag profitieren
Generell lassen sich alle Studienkosten, egal in welchem Studiengang, von der Steuer absetzen. Studenten im Erststudium können ihre Ausgaben bisher jedoch lediglich als Sonderausgaben angeben. Das Problem besteht nun darin, dass Sonderausgaben in dem Kalenderjahr bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt werden können, in dem sie auch angefallen sind. Wer als Masterstudent hingegen laut gesetzlicher Regelung an einer Fortbildung teilnimmt, kann seine Ausgaben als so bezeichnete Werbungskosten geltend machen. Diese werden unmittelbar mit dem Einkommen in Beziehung gesetzt und lassen sich für den Verlustvortrag verwenden.
Ein zusätzliches Plus der Werbungskosten: Im Gegensatz zu Sonderausgaben gibt es keine Höchstsumme, die geltend gemacht werden kann. Während Sonderausgaben grundsätzlich nur bis 6.000 Euro abgesetzt werden können, lassen sich Werbungskosten in beliebiger Höhe anrechnen.
Diese Kosten lassen sich als Werbungskosten absetzen
Um die Vorteile der Steuererklärung voll ausschöpfen zu können, müssen selbstverständlich möglichst viele Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist die eigenständige Zahlung der Kosten durch den Studenten. Springen beispielsweise die Eltern ein, können die Ausgaben nicht abgesetzt werden.
Grundsätzlich sollten Masterstudenten vor allem an folgende Kosten denken:
- Studiengebühren und Semesterbeiträge lassen sich in voller Höhe anrechnen.
- Die Fahrtkosten für den Weg zur Universität werden pro Kilometer pauschal mit 30 Cent bemessen.
- Arbeitsmittel vom PC bis zum Fachbuch fallen unter die Werbungskosten. Im geringen Umfang darf beispielsweise ein Laptop dabei auch privat genutzt werden.
- Die Kosten für ein Arbeitszimmer können dann abgesetzt werden, wenn der Raum tatsächlich ausschließlich für die Arbeit genutzt wird. Ein Laptop im Schlafzimmer schafft noch keinen Arbeitsplatz.
- Eine Zweitwohnung am Studienort lässt sich absetzen, wenn der Student regelmäßig zwischen dieser Wohnung und dem Haus seiner Eltern pendelt und sich dort mit mind. 10 Prozent der Kosten beteiligt.