Welche Steuerklasse habe ich als Student:in?
Wer angestellt ist und mehr verdient als im Minijob, muss meist Lohnsteuer zahlen. Wie viel Steuern gezahlt werden müssen, hängt von der Steuerklasse ab. Welche Steuerklassen für Studierende gelten, erfährst Du in diesem Artikel.
Was bedeuten die verschiedenen Steuerklassen?
Das Arbeitsleben bringt es mit sich, dass auf einen Teil des Gehalts Steuern gezahlt werden müssen. Wie hoch die Abgaben sind, die der Arbeitgeber für einen Angestellten vom Lohn an den Staat abführt, hängt von der Zugehörigkeit zu einer Steuerklasse ab. Insgesamt gibt es in Deutschland sechs verschiedene Lohnsteuerklassen, meist einfach nur Steuerklassen genannt. Die Steuerklasse wird jedem Arbeitnehmer vom Finanzamt zugeteilt und zeigt dem Arbeitgeber an, wie viel Lohnsteuer er für einen Mitarbeiter abführen muss.
Welcher Steuerklasse man als Student angehört, geht aus der vom Arbeitgeber ausgestellten Lohnsteuerbescheinigung hervor. Alle steuerrelevanten Informationen über einen Angestellten kann der Arbeitgeber der elektronischen Lohnsteuerkarte entnehmen. Neben der jeweiligen Steuerklasse des Arbeitnehmers sind auf der Lohnsteuerkarte auch der entsprechende Steuerfreibetrag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuerpflicht vermerkt. Wer mehr als nur einen Job hat, kann auch mehreren Steuerklassen angehören.
Welche Steuerklasse gilt für dich?
In welche Steuerklasse ein Arbeitnehmer fällt, ist in erster Linie vom Familienstand abhängig. Für Singles/Ledige oder dauerhaft getrennt Lebende gilt automatisch die Steuerklasse 1. Alleinerziehende zählt das Finanzamt zur Steuerklasse 2. Verheiratete können je nach Steuerklasse des Ehepartners den Steuerklassen 3 bis 5 angehören. Wer mehr als einen Job hat, fällt ab dem zweiten Job in die Steuerklasse 6.
Die Steuerklassen und Freibeträge in der Übersicht
Steuerklasse I: Ledige und dauerhaft getrennt lebende Verheiratete (monatl. Freibetrag: 945 Euro)
Steuerklasse II: Alleinerziehende (1.077 Euro)
Steuerklasse III: Verheiratete, wenn Partner Steuerklasse V hat oder arbeitslos ist (1.788 Euro)
Steuerklasse IV: Verheiratete, wenn Partner auch Steuerklasse IV hat (945 Euro)
Steuerklasse V: Verheiratete, wenn Partner Steuerklasse III hat (105 Euro)
Steuerklasse VI: Ledige und Verheiratete, ab dem zweiten Job mit mehreren Lohnsteuerkarten (0 Euro)
Die wichtigsten Steuerklassen für Studenten
Steuerklasse I
Wenn Du nicht verheiratet bist, teilt Dir das Finanzamt automatisch die Steuerklasse I zu. Dein monatlicher Arbeitslohn bis 945 Euro bleibt dann steuerfrei. Die meisten Studenten gehören der Steuerklasse I an.
Steuerklasse IV
Wenn Du heiratest, fällst Du gemeinsam mit dem Partner oder der Partnerin in die Steuerklasse IV. Auf Antrag kannst Du später in Steuerklasse III oder V wechseln. Freibetrag 945 Euro.
Steuerklasse VI
Wenn Du mehr als einen Nebenjob hast, fällst Du ab dem zweiten Job automatisch in die Steuerklasse VI. Du hast in diesem Fall keinen Freibetrag und musst den Lohn ab dem zweiten Job komplett versteuern.
Wann musst Du Deine Steuerklasse ändern lassen?
Der Wechsel in eine andere Steuerklasse wird notwendig, wenn sich die Familienverhältnisse ändern oder ein weiterer Job begonnen wird. Pro Jahr ist in der Regel nur ein Steuerklassenwechsel möglich. Der Antrag auf Wechsel der Steuerklasse muss bis spätestens 30. November des betreffenden Jahres erfolgen.
Das Finanzamt ändert auf Antrag Deine Steuerklasse, wenn:
- Du heiratest
- Du Dich von deinem Ehepartner trennst oder Dich scheiden lässt
- Dein Ehepartner stirbt
- Du als Alleinstehende ein Kind bekommst
- Du einen weiteren Job ausübst, für den Du eine zweite Lohnsteuerkarte brauchst
Wie änderst Du Deine Steuerklasse?
Wenn Du deine Steuerklasse ändern willst, musst Du hierfür einen Antrag bei Deinem Wohnsitzfinanzamt stellen. Bei einer Heirat weist das Finanzamt den Eheleuten zunächst automatisch jeweils die Steuerklasse IV zu. Der Wechsel in eine andere Steuerklasse beziehungsweise in eine andere Kombination von Steuerklassen kann später beantragt werden.
Der Wechsel in eine andere Steuerklasse ist gebührenfrei. Ein entsprechendes Antragsformular liegt in den Finanzämtern aus und wird oft auch auf den Internetseiten als PDF bereitgestellt. Zusätzlich zum Antragsformular sollten dem Finanzamt folgende Unterlagen vorgelegt werden können:
- gültige Personaldokumente
- Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- gegebenenfalls zusätzliche antragsbezogene Unterlagen