Muss ich mein Stipendium versteuern?
In diesen Fällen ist ein Stipendium steuerfrei.
Ein Studium oder eine Promotion müssen finanziert werden. Und nicht jeder kann sich auf eine reiche Familie verlassen oder bekommt BAFöG. Sich mit einem Studienkredit haushoch zu verschulden, kommt für viele ebenfalls nicht infrage. Wer keine Zeit hat, nebenbei noch jobben zu gehen, für den bleibt eigentlich nur noch die Möglichkeit eines Stipendiums. Wer die Zusage in den Händen hält, kann sich über einen monatlichen Geldsegen freuen. Stellen sich natürlich gleich mehrere Fragen: Wie wird das Ganze versteuert? Was bleibt am Ende überhaupt übrig?
Sind Stipendien steuerfrei?
Stipendien zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung (zum Beispiel im Rahmen eines Studiums) sind grundsätzlich steuerfrei, wenn das Stipendium unmittelbar von einer Einrichtung gezahlt wird.
Die Zahlungen sind steuerfrei, egal ob mit dem Stipendium der Lebensunterhalt bestritten wird oder die Kosten beglichen werden, die die Ausbildung verursacht, beispielsweise Aufwendungen für Bücher und Auslandsaufenthalte. Steuerfrei sind auch Stipendien zur Förderung der Forschung, jedoch nur soweit die Mittel zur Erfüllung der Forschungsaufgabe gezahlt werden (Beschaffung von Materialien und Rohstoffen, Bücher, Apparate etc.).
Stipendium sind also steuerfrei, wenn sie ausschließlich die Lebenshaltungskosten abdecken und die Erledigung der Forschungsaufgabe gewährleisten. Im Vordergrund steht einzig die Förderung von Bildung oder eben im Allgemeinen die wissenschaftliche oder künstlerische Fortbildung. Auch eine Gegenleistung darf nicht verlangt werden. Erst, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, bleibt das Stipendium steuerfrei.
Grundsätzlich gibt es aber keinen einheitlichen Betrag, bis zu dem ein Stipendium steuerfrei bleibt. Es gibt verschiedene Kriterien, die individuell betrachtet werden müssen, zum Beispiel:
- akademische Vorbildung
- sozialbedingte Lebenshaltungskosten
- Alter
- usw.
Steuerfreiheit bedeutet allerdings nicht automatisch auch immer Sozialversicherungsfreiheit. Stipendiaten müssen sich auf alle Fälle gesetzlich oder privat krankenversichern.
Wann muss ich das Stipendium versteuern?
Es gibt einige Stipendien, die nicht steuerfrei sind. Meistens dienen diese nicht dem Zweck der Förderung von Forschung und wissenschaftlicher Ausbildung. Auch angehende Doktoren müssen wachsam sein. Liegt der erste akademische Titel bereits mehr als 10 Jahre zurück, muss auf das Stipendium Einkommensteuer gezahlt werden.
Übrigens: Wie bereits erwähnt, sind Stipendien auch dann steuerpflichtig, wenn die geleistete Zahlung weit über die Abdeckung des Lebensunterhalts oder der Ausbildungskosten hinausgeht. In diesen Fällen wird ebenfalls Einkommensteuer fällig.
Steuerlich begünstigte Einrichtungen
Zu den begünstigen Einrichtungen gehören jede staatliche, zwischenstaatliche oder überstaatliche Institutionen, zum Beispiel:
- Avicenna Studienwerk
- Cusanuswerk Bischöfliche Studienförderung
- Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
- Evangelisches Studienwerk Villigst
- Friedrich Ebert Stiftung
- Friedrich Naumann Stiftung
- Hanns Seidel Stiftung
- Hans Böckler Stiftung
- Heinrich Böll Stiftung
- Konrad Adenauer Stiftung
- Rosa Luxemburg Stiftung
- Stiftung der deutschen Wirtschaft (sdw)
- Studienstiftung des deutschen Volkes
Wichtig für die Steuerfreiheit des Stipendiums ist, dass der Stipendiat nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen oder zu einer Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet wird. Zu den steuerfreien Stipendien gehören auch Promotionsstipendien, die z.B. von einer Universität geleistet werden.