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Als Student:in Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) beziehen

Ein Studium kostet Geld. Und eben dieses haben viele Studenten nicht.

Dass Bildung nicht unbedingt kostenlos ist, dürfte jedem klar sein, außer natürlich, man findet zufällig ein Lehrbuch auf der Straße. Da das nicht die Regel ist, entscheiden sich immer mehr Menschen für ein Studium. Sei es direkt nach dem Abitur, nach der Ausbildung und ein paar Jahren Berufserfahrung oder später, wenn man bereits ein paar Euro auf die hohe Kante gelegt hat.

Fakt ist allerdings, dass die meisten Studierenden keinen allzu großen finanziellen Rahmen haben, über den sie verfügen können. Nicht selten muss daher nebenbei gejobbt, ein Bildungskredit aufgenommen oder Mutti und Papi gefragt werden. Dass Studenten jedoch auch Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben können, wissen die meisten überhaupt nicht.

Sogar Anspruch auf ALG II, das sogenannte Hartz-IV, haben mitunter einige angehende Akademiker. Natürlich gibt es diesbezüglich bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um in den “Genuss” zu kommen. Ob auch du die Bedingungen für ALG I oder II erfüllst, erfährst du hier.

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Studenten und Arbeitslosengeld I

Studenten, die vor ihrem Studium einen sozialversicherungspflichtigen Job ausgeübt haben, können unter Umständen ALG I beziehen. Dabei handelt es sich im Grunde genommen um eine Lohnersatzleistung. Aber nicht jeder hat generell Anspruch auf die finanzielle Unterstützung. Um Geld vom Staat erhalten zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.

Zu den Bedingungen gehören:

  • Anwartschaftszeit muss gegeben sein
  • im Zeitraum von zwei Jahren vor der Arbeitslosenmeldung muss für mindestens 12 Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestanden haben
  • persönliche Meldung bei der Agentur für Arbeit

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Student muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen

Die Headline lässt es erahnen - es gibt einen Haken. Anspruch auf ALG I hat man nur, wenn man für mindestens 15 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ob die Verfügbarkeit gegeben ist, entscheidet die Agentur immer von Fall zu Fall.

So können Studierende in Vollzeit in der Regel kein ALG I beziehen. Allerdings sieht der Sachverhalt schon anders aus, wenn der Student einem Teilzeitstudium nachgeht. Die Arbeitsagentur geht dann davon aus, dass ein zeitlicher Aufwand von ca. 30 Stunden (inklusive Vor- und Nachbereitung) benötigt wird, um das Studium meistern zu können. So ist es rein theoretisch noch möglich, einen Job mit etwa 15 Arbeitsstunden nebenbei aufzunehmen. So steht formal der Gewährung des Arbeitslosengeldes I nichts im Wege.

Übrigens: Meistens zahlt die Agentur für Arbeit bei einem Urlaubssemester und während eines Promotionsstudiums das Arbeitslosengeld aus. Hier geht es in der Regel von der Verfügbarkeit aus.

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Hartz IV und Studium

Ein Studium und ALG II, also Hartz IV, ist nicht miteinander vereinbar. ALG II dient einzig der Unterhaltssicherung für Personen, die für ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Kraft aufkommen können.

Zudem wird Hartz IV nicht ausgezahlt, wenn eine Person einer BAFöG-förderungsfähigen Tätigkeit nachkommt. Wer ein Studium aufnimmt, kann demzufolge nicht noch ALG II beziehen. Eine Ausnahme stellt wieder das Teilzeitstudium dar, da dieses nicht BAFöG-förderungsfähig ist.

Hartz IV ist mit einem Studium vereinbar, wenn:

  • Bedürftigkeit gegeben ist
  • Arbeitsfähigkeit von mindestens drei Stunden vorliegt
  • Urlaubssemester
  • Studium aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft für länger als 3 Monate ausgesetzt werden muss
  • trotz BAföG-Anspruchs können Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche Leistungen nach ALG II erhalten

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