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Welche Pauschalen kann ich bei der Steuererklärung angeben?

Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fahrten zur Uni, Umzüge & Co. Für viele Kosten gewährt das Finanzamt einfach Pauschalen. Belege sind nicht erforderlich.

Arbeitsmittelpauschale

Neuer Kugelschreiber, neuer Taschenrechner, neuer Ordner… Schnell kommen bei Studenten über das Semester Dutzende Euro für die Anschaffung notwendiger Arbeitsmittel zusammen. Pro Jahr lässt sich hier ein Pauschalbetrag von 110 Euro vom Finanzamt verlangen.

Tipp: Falls Deine Ausgaben für Arbeitsmittel – dazu zählen auch Computer und Laptops – tatsächlich höher waren als 110 Euro, lohnt es sich, die tatsächlichen Kosten zusammenzurechnen und in der Steuererklärung anzugeben. Bewahre die Kaufbelege Deiner Arbeitsmittel deshalb gut auf!

Bewerbungskostenpauschale

Bevor man an der Wunschuni sein Studium beginnen kann oder einen neuen Job findet, können schon einmal Dutzende Bewerbungen nötig sein. Wer ganz klassisch auf die Bewerbungsmappe setzt, der kann pro Bewerbungsmappe 8,50 Euro ansetzen. Bei einer Online-Bewerbung sind es jeweils 2,50 Euro.

Fahrtkostenpauschale

Als Student kannst Du ebenso wie Arbeitnehmer von der Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale genannt) profitieren. Pro Kilometer einfacher Fahrt bekommst Du pauschal 30 Cent Steuervergünstigung vom Staat. Dabei spielt es keine Rolle, wie Du von Deiner Wohnung zur Uni oder zum Nebenjob kommst. Ob per Bus, Bahn, Fahrrad, Auto oder zu Fuß - die Pendlerpauschale wird grundsätzlich gezahlt, falls die Fahrt im Zusammenhang mit Deinem Studium oder Deiner Arbeit steht. In der Regel kannst Du dabei zwei Kategorien unterscheiden:

  • Fahrten zur Hochschule
  • andere Auswärtstätigkeiten (Fahrten zur Bibliothek, Lerngruppe, Praktikum, Nebenjob, Auslandssemester etc.)

Allerdings kannst Du nicht jeden gefahrenen Kilometer steuerlich geltend machen, sondern nur die einfache Entfernung von Deiner Wohnung zur Uni, Job etc.. Obwohl Du selbstverständlich auch von der Hochschule wieder zu Deiner Wohnung zurückfahren musst, kannst Du die Strecke nur einmal angeben. In der Regel akzeptiert das Finanzamt pro Jahr 220 Fahrten zur Hochschule und zu anderen Auswärtstätigkeiten.

Rechen-Beispiel: Deine Uni ist 20 km von deiner Wohnung entfernt und Du fährst im Jahr 220 Mal zur Uni. Die Berechnung der Dir zustehenden Pendlerpauschale erfolgt dann so:

20 km x 220 Tage x 0,30€ = 1.320€

Kontoführungspauschale

Kaum ein Mensch kommt heutzutage ohne ein Girokonto aus. Das weiß auch der Staat und gewährt deshalb pro Jahr eine Pauschale von 16 Euro.

Ausgaben für Fachbücher/-magazine

Für die Anschaffung von Fachbüchern oder Fachzeitschriften könnt ihr über unser Tool 80 Euro pro Jahr absetzen. (Hierbei handelt es sich um keine offizielle Pauschale, sondern dieser Betrag kennzeichnet die Nichtbeanstandungsgrenze, also jene Grenze, bis zu der das Finanzamt i.d.R. ohne Nachweise die Kosten erstattet.)

Telefonkosten/Internet

Für die monatlichen Grundgebühren für Festnetztelefon, Smartphone und Internet kannst Du pro Monat 20 Euro steuerlich geltend machen. (Auch hier handelt es sich um keine offizielle Pauschale, sondern um eine Nichtbeanstandungsgrenze.)

Umzugskostenpauschale

Wer zur Aufnahme oder während eines Studiums umzieht, dem gewährt der Staat eine Pauschale in Höhe von 820 Euro (ab März 2020; von April 2019 bis März 2020 lag die Pauschale bei 811 Euro). Dabei spielt es keine Rolle, ob Du ein Umzugsunternehmen beauftragt hast oder Dir Freunde beim Umziehen geholfen haben.

Verpflegungspauschale

Wenn Du während Deines Studiums ein Praktikum, eine Exkursion oder anderweitige Reisen im Zusammenhang mit Deinem Studium machst, dann steht Dir gesetzlich eine Verpflegungspauschale zu. Diese hängt von der Dauer der Abwesenheit ab. Für Reisen innerhalb Deutschlands gelten seit dem Jahr 2020 folgende Pauschalen:

  • 14 Euro für eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.
  • 28 Euro für eine ganztägige Abwesenheit von der Wohnung.
  • 14 Euro jeweils für den An- und Abreisetag, falls Du mehrere Tage am Stück verreist.

Bis zum Jahr 2020 waren die Pauschalen noch etwas niedriger. Bis 2020 galt:

  • 12 Euro für eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.
  • 24 Euro für eine ganztägige Abwesenheit von der Wohnung.
  • 12 Euro jeweils für den An- und Abreisetag, falls Du mehrere Tage am Stück verreist.

Du kannst die Verpflegungspauschale zum Beispiel für eine Studienreise ansetzen. Auch, falls Du für ein Praktikum in eine andere Stadt ziehst und während des Praktikums zwei Wohnungen/WG-Zimmer hast, kannst Du die Verpflegungspauschale nutzen.

Rechen-Beispiel: Du macht in den Semesterferien 2020 ein sechswöchiges Praktikum in Berlin und hast in dieser Zeit sowohl an Deinem Studienort als auch in Berlin ein Zimmer. Dann berechnet sich Deine Verpflegungspauschale wie folgt:

6 x 7 (Tage) x 28€ = 1.176€

Zusätzlich kannst Du für den An- und Abreisetag jeweils 14 Euro absetzen.

Auch für Auslandssemester kannst Du eine Verpflegungspauschale einfordern. Die Pauschalen für das Ausland sind wesentlich höher. Wie Du Dein Auslandssemester von der Steuer absetzen kannst, erklären wir Dir hier: „Auslandssemester von der Steuer absetzen“.

Es gilt eine Drei-Monats-Frist

Die Verpflegungspauschalen sind auf eine Höchstdauer von drei Monaten begrenzt. Falls Du länger als drei Monate verreist, endet Dein Anspruch auf die Verpflegungspauschale deshalb nach drei Monaten.


Hinweis: Die Höhen der hier aufgeführten Pauschalen/Nichtbeanstandungsgrenzen ändern sich von Jahr zu Jahr. Wir können deshalb leider keine Garantie für Aktualität/Richtigkeit der in diesem Beitrag genannten Pauschalbeträge gewähren.

Du kannst Dich aber auf unser Steuer-Tool verlassen: Es trägt automatisch die richtigen Werte ein.