Auslands-BAföG in der Steuererklärung
Müssen Studierende Auslands-BAföG in die Steuererklärung aufnehmen?
Auslandssemester, Auslandspraktikum oder gar die Abschlussarbeit im Ausland schreiben: Immer mehr Studierende entscheiden sich dafür, einen Teil ihres Studiums im Ausland zu verbringen, um ihre beruflichen Chancen zu verbessern. Dabei ermöglicht das Auslands-BAföG vielen erst die Finanzierung eines solchen Aufenthalts. In unserem Beitrag erfährst Du, ob Studierende das Auslands-BAföG in Deine Steuererklärung mitaufnehmen müssen.
Was ist Auslands-BAföG überhaupt?
Auslands-BAföG ist eine staatliche Unterstützungsleistung für ein Auslandssemester, Auslandspraktikum oder sogar ein ganzes Auslandsstudium in Form einer finanziellen Förderung. Diese wird Dir unter Erfüllung bestimmter Kriterien auf Antrag gewährt und setzte sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Studiengebühren bis zu 4.600 Euro
- Reisekosten
- Europa: einmalig maximal 500 Euro
- Außerhalb Europas: max. 1.000 Euro für Hin- & Rückreise
- Ggf. Zusatzleistungen für die Kranken- und Pflegekasse
- 62 Euro (50 Prozent Zuschuss, 50 Prozent Darlehen)
- 11 Euro Zuschlag für Privatversicherung
- Länderspezifischer Auslandszuschlag
Studieren im Ausland mit BAföG
In der Regel bist Du als Studierender nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Das gilt auch, wenn Du ein Semester lang im Ausland studierst. Allerdings ist sowohl das Inlands- als auch das Auslandsstudium mit einigen Kosten verbunden. Deshalb kann es sich in vielen Fällen lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.
Du befindest Dich bereits in Deiner Zweitausbildung?
Um eine Zweitausbildung handelt es sich im Steuerrecht immer dann, wenn Du Dich nach einer ersten abgeschlossenen Ausbildung (egal ob Berufsausbildung oder Erststudium) für eine weitere Berufsausbildung, ein weiteres Studium oder einen Master entscheidest. Hier erfährst Du mehr über den Unterschied zwischen Erstausbildung und Zweitausbildung.
Befindest Du Dich in einer Zweitausbildung, dann können unter bestimmten Voraussetzungen viele Kosten in Verbindung mit Deinem Auslandsaufenthalt als Werbungskosten geltend gemacht werden: Verpflegungsmehraufwand, Reisekosten, Semesterbeiträge und vieles mehr. Erhältst Du jedoch Auslands-BAföG muss dieses mit den Kosten verrechnet werden. Grund dafür ist, dass, zusätzlich zu den Bedarfssätzen im Inland, Zuschläge für Reisekosten, Krankenversicherung, Studienkosten oder Auslandszuschläge für höhere Lebenshaltungskosten gezahlt werden. Deine dadurch entstandenen Kosten müssen demnach mit den jeweiligen Zuschüssen, die Du in Form von Auslands-Bafög erhalten hast, saldiert werden. Folglich bist Du dazu verpflichtet, das Auslands-Bafög in der Steuererklärung mitanzugeben. Beachte jedoch, dass Auslands-Bafög nur zu 50 Prozent als Zuschuss gewährt wird – die andere Hälfte stellt ein zinsloses Darlehen dar, welches zurückgezahlt werden muss. Hiervon ausgenommen ist der Zuschuss für Studiengebühren, der in voller Höhe als Zuschuss gewährt wird.
Was, wenn ich mich aber in meiner Erstausbildung befinde?
In Deinem Erststudium zählen Studienausgaben, worunter auch sämtliche Kosten in Verbindung mit einem Auslandssemester fallen, als Sonderausgaben. Diese lassen sich jedoch in der Steuererklärung nur im jeweiligen Steuerjahr absetzen und sind auf 6.000 Euro pro Jahr beschränkt. Da es sich bei BAföG grundsätzlich um eine steuerfreie Förderung handelt, muss in diesem Fall das Auslands-BAföG in der Steuererklärung nicht mit angegeben werden. Werden jedoch Zuschüsse für Reisekosten, Studienkosten, etc. in Form von Auslands-BAföG gewährt, muss dies auch im Fall eines Erststudiums mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet und somit in der Steuererklärung angegeben werden.
Praktikum im Ausland mit BAföG
Auch wenn Du Dein Praktikum im Ausland absolvierst, kannst Du dafür die Kosten steuerlich geltend machen. Auslands-BAföG erhältst Du für ein Praktikum jedoch nur, wenn es sich dabei um ein Pflichtpraktikum während des Studiums mit einer Dauer von mindestens 12 Wochen und maximal einem Jahr handelt. Hier gibt es zwar keine landesspezifischen Zuschläge, aber dennoch einen Zuschuss für Reisekosten und Krankenversicherungsbeiträge.
Möchtest Du nun zum Beispiel Deine Reisekosten, die im Rahmen Deines Auslandspraktikums entstanden sind, steuerlich geltend machen, müssen diese mit den Zuschüssen, die Dir in Form von Auslands-BAföG gewährt wurden, verrechnet werden.
Mache die Kosten für Dein Auslandspraktikum steuerlich geltend!
Dafür kannst Du in unserer Steuer-App einfach angeben, dass Du ein Praktikum absolviert hast. Im Steuer-Interview kannst Du dann alle relevanten Kosten eintragen. Abhängig davon, ob Du Dich in einer Erst- oder Zweitausbildung befindest, werden diese dann entsprechend zugeordnet.
Du möchtest Deine Abschlussarbeit mit BAföG im Ausland schreiben?
Du erfüllst dabei aber nicht alle Voraussetzungen für Auslands-BAföG? Dann kannst Du unter bestimmten Gegebenheiten Inlands-BAföG erhalten! Dieses gilt als Ausbildungsbeihilfe und ist damit ein steuerfreier Bezug, der nicht in Deiner Steuererklärung als Einkommen angegeben werden muss.