Kindergeld während Ausslandsstudium - Wohnsitz zählt
Die Zahl der Studenten, die sich für ein Studium im Ausland entscheiden, nimmt stetig zu.
Schaut man sich die Stellenausschreibungen der vielen Unternehmen an, stößt man immer öfter auf den Passus, dass mindestens eine Fremdsprache, in der Regel Englisch, vorausgesetzt wird. Wenn wir uns nichts vormachen, müssen wir eingestehen, dass das Schul-Englisch nicht ganz so ausgereift ist. Gut, es reicht meistens noch aus, um eine Bestellung aufzugeben. Alles darüber hinaus wird aber schon schwierig.
Daher ist es umso wichtiger, vor, während oder nach dem Studium ein Auslandssemester einzulegen. In Großstädten wird einem eh der Eindruck vermittelt, dass sich vor allem unter den jungen Menschen Englisch zur Universalsprache entwickelt hat.
Auch viele Chefs legen immer mehr Wert auf Fremdsprachen-Kenntnisse. Damit du dich nicht im vorhinein disqualifizierst, planst du auf jeden Fall ein Auslandssemester oder gleich ein ganzes Studium fernab des Heimatlandes ein. In diesem Zusammenhang stellen sich ntürlich auch viele Fragen. Wie sieht es denn zum Beispiel mit dem Kindergeld aus?
Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland
Junge Menschen, die sich für ein Studium im Ausland entscheiden, stellen sich viele Fragen. Muss ich meinen Wohnsitz ummelden? Kann ich weiterhin das Kindergeld meiner Eltern beanspruchen? Alles Fragen, auf die es aus dem Stegreif selten eine einfache Antwort gibt.
Kindergeld
Solange Studenten ihren Wohnsitz in Deutschland haben, besteht für die Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld, sofern du noch nicht älter als 25 bist. Auch wenn sich das Kind in Ländern innerhalb des EWRs (Europäischer Wirtschaftsraum) aufhält, kann von der Unterstützung Gebrauch gemacht werden. Das heißt, jedes Studium in Europa (außer Schweiz) ist in Bezug auf Kindergeld unproblematisch.
Auslandsstudium außerhalb der EU
Studiert ein Kind in den USA, Australien, Südafrika, der Schweiz oder sonst wo, besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Das trifft aber nur dann zu, wenn der Hauptwohnsitz in Deutschland abgemeldet wird.
Hinweis: Warum nur in der Regel? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Kindergeld weiterhin bezogen werden kann, wenn die elterliche Wohnung dem Kind weiterhin zur Verfügung und das Kind diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt.
Beibehaltung des Erstwohnsitzes
Für die Beibehaltung des Erstwohnsitzes sind somit immer die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend. Keine aussagekräftige Bedeutung für die Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland sind laut Bundesfinanzhof:
- melderechtliche Vorgaben
- Staatsangehörigkeit
- Rückkehrabsicht
- Aufenthalte der Eltern im Ausland
Letztendlich ist es nicht notwendig, seinen Hauptwohnsitz in Deutschland abzumelden, nur um im Ausland studieren zu können. Ganz im Gegenteil solltest du hier gemeldet bleiben, um alle Vorzüge (wie zum Beispiel Kindergeld) in Anspruch nehmen zu können.