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Duales Studium: Steuererklärung lohnt sich!

Bei einem dualen Studium wird die praktische Arbeit in einem Unternehmen mit theoretischen Vorlesungen an einer Hochschule oder Berufsakademie verbunden. Im dualen Studium beziehst Du während des Studiums bereits regulären Arbeitslohn. Dieser hat Auswirkungen auf die Steuererklärung. Alles, was Du dazu wissen musst, erfährst Du in diesem Artikel.

Das Gehalt während eines dualen Studiums

Dual-Studenten unterscheiden sich von anderen angehenden Akademikern darin, dass sie bereits während der Ausbildung Gehalt bekommen. Sie verfügen also über Einkommen. Natürlich fallen während dieser Zeit auch viele Ausgaben an, die in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Studenten in einer dualen Ausbildung zahlen bereits Steuern und Sozialabgaben. Umso sinnvoller ist es, sich mit dem Thema zu befassen. Schließlich geht ein gewisser Teil deines Einkommens für die Lohnsteuer drauf. Diese ist eine Form der Einkommensteuer. Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt vom individuellen Steuersatz ab, der wiederum von deiner Steuerklasse bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Lohnsteuer erhoben, sobald du den Steuerfreibetrag übersteigst (Stand 2024: 11.784 Euro, 2025: 12.084 Euro).

Sozialabgaben

Duale Studenten müssen nicht selten Beiträge für staatliche Sozialversicherungen zahlen. Dazu zählen:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Werbungskosten

Zu den Werbungskosten gehören all jene Aufwendungen, die aufgebracht werden müssen, um einen Beruf ausüben zu können. Hierunter fallen etwa die täglichen Fahrten zur Arbeit, Dienstreisen, Fortbildungen, Ausgaben für Arbeitskleidung oder berufliche Versicherungen.

Der Gesetzgeber sagt dazu

„Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen." (§ 9 EStG)

Duale Studenten haben den großen Vorteil, ihre Ausgaben als Werbungskosten angeben zu können, obwohl es sich meistens um eine Erstausbildung handelt. Im Gegensatz dazu können „normale" Studenten ihre Ausgaben nur als Sonderausgaben angeben und einen Verlustvortrag bis zu 7 Jahre rückwirkend anfertigen. Weitere Informationen dazu findest du unter unserer Rubrik Verlustvortrag.

Typische Werbungskosten

Das Finanzamt berücksichtigt pro Jahr den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro als Werbungskosten. Für diese Pauschale sind keine Nachweise erforderlich und der Betrag wird automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Viele duale Studenten haben im Jahr aber weit mehr beruflich bedingte Kosten als 1.000 Euro. Wer die Werbungskosten in voller Höhe steuerlich geltend machen will, kann dies durch eine Steuererklärung problemlos erledigen.

Typische Werbungskosten sind

  • Fahrten zum Unternehmen
  • Dienstreisen
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Arbeitsmittel
  • Umzugskosten
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Beiträge für Berufsverbände oder Gewerkschaften
  • Spenden
  • berufliche Versicherungen
  • Telefon- und Internetkosten

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