Diese Freibeträge gelten für Studierende
Ein Studium kostet Geld. Deshalb sollten sich Studierende mit dem Thema Steuern und Steuererklärung beschäftigen. Dabei gibt es Steuerfreibeträge, die Du nutzen kannst. Freibeträge markieren eine Grenze, bis zu der das Einkommen steuerfrei bleibt. Einkünfte, die über diesem Wert liegen, müssen versteuert werden.
Hast du erstmal einen gut bezahlten Nebenjob ergattert, sieht die Welt schon ein bisschen besser aus. Auch auf den Kontoauszügen befindet sich nicht mehr allzu viel Rot. Stellt sich nur die Frage, was du eigentlich von deinem hart erarbeiteten Geld behalten darfst.
Welche Steuerfreibeträge gelten für Studierende?
Minijob: Bis zu 556 Euro im Monat steuerfrei
Du musstest vielleicht auch schon ein Praktikum absolvieren. Manchmal hat man einfach Glück und bekommt am Ende des Monats sogar einen kleinen Obolus überwiesen. Solange Du im Praktikum oder Minijob nicht über 556 Euro pro Monat verdienst, musst Du keine Steuern zahlen. Diese Verdienstgrenze gilt ab dem 1. Januar 2025. Bis Ende 2024 gilt noch die Minijob-Grenze von 538 Euro pro Monat.
Grundfreibetrag gilt auch für Studierende
Bei sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten (wenn Du also über die Minijob-Grenze hinaus verdienst) sieht die Sachlage anders aus. Ab bestimmten Einkommenshöhen wird auch Lohnsteuer fällig. Allen Steuerpflichtigen wird aber der sogenannte Grundfreibetrag gewährt. Dieser Steuerfreibetrag dient der Existenzsicherung. Erst das Einkommen darüber hinaus wird besteuert. Die Begriffe “Steuerfreibetrag” und “Grundfreibetrag” werden synonym verwendet. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Grundfreibetrag.
Achtung: Es gibt Bezüge, die nicht steuerpflichtig sind und somit keine Auswirkungen auf den Steuerfreibetrag haben, zum Beispiel:
- BAFöG und Bildungskredit
- Kindergeld
- Trinkgeld (wenn es freiwillig ist und direkt vom Kunden gezahlt wird)
Der aktuelle Steuerfreibetrag (2024) liegt bei 11.784 Euro im Jahr. Er steigt 2025 auf 12.804 Euro. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr der Inflation angepasst und entsprechend erhöht. Studierende, die im Jahr nicht mehr als 11.784 Euro verdienen, müssen keine Steuern auf ihre Einnahmen zahlen. Der Steuerfreibetrag setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören Ausgaben für Bekleidung, Nahrungsmittel, Körperpflege, Bildung, Miete, Heizkosten und einige mehr.
Wer über den Grundfreibetrag hinaus verdient, muss Lohnsteuer zahlen und gegebenenfalls auch Kirchensteuer. Du kannst Dir aber mit einer Steuererklärung Steuern zurückholen. Du kannst zum Beispiel folgende Studienkosten steuerlich absetzen:
- Studiengebühren
- Semestergebühren
- Arbeitsmaterialien
- Nachhilfe
- uvm.
Welche weiteren Freibeträge gibt es?
Generell gibt es viele Freibeträge im deutschen Steuerrecht. Viele davon können jedoch nur in Sonderfällen beantragt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Kinderfreibetrag (für Eltern)
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Sparerpauschbetrag (für Kapitalerträge)
- Übungsleiterfreibetrag