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So kannst Du Studienkosten steuerlich absetzen

Ein Studium kostet eine Menge Geld. Gut, dass man sich das zurückholen kann.

Jung sein, teure Klamotten kaufen, jeden Tag ausschlafen, um die Welt jetten und keinen Gedanken ans Kleingeld verschwenden - für die meisten ist das eine Illusion. Vor allem für Studenten ist das ein Traum, der noch in weiter Ferne liegt. Während der Studienzeit heißt es ganz im Gegenteil eher: Schulden statt Reichtum.

Allerdings gibt es wohl kaum eine bessere Investition, als sein Geld in die eigenen grauen Zellen zu investieren. Bildung ist in Deutschland nach wie vor ein Garant dafür, eines Tages einen festen Job zu haben und überdurchschnittlich gut zu verdienen.

Und ganz so schlimm sieht die Realität dann doch nicht aus. Viele Studienkosten, die im Rahmen eines Studiums anfallen, können nämlich mit einer Steuererklärung von der Steuer abgesetzt werden. Das heißt, dass im Idealfall eine saftige Steuererstattung auf einen wartet. Doch welche Studienkosten können eigentlich steuerlich geltend gemacht werden?

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Studienkosten in der Steuererklärung angeben

Studienkosten sind generell steuerlich absetzbar. Allerdings spielt es eine wesentliche Rolle, ob du dich in einer Erst- oder einer Zweitausbildung befindest.

Studenten können nach bisherigem Stand ihre Ausgaben nur im Rahmen von Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das ist bis zur Grenze von 6.000 Euro möglich.

Studenten mit einer Zweitausbildung (Master- und Bachelorstudierende mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung) können die Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Diese Werbungskosten sind dann unbegrenzt ansetzbar.

Ob zukünftig Studienkosten, die im Rahmen einer Erstausbildung angefallen sind, von Stduenten auch als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, muss das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden. Trotz ausstehendem Gerichtsurteil ist es ratsam, immer einen Verlustvortrag beim Finanzamt einzureichen, der sich bei positiver Urteilssprechung auch rückwirkend zu deinen Gunsten auswirkt.

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Absetzbare Posten (Werbungskosten) im Überblick

Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und Co.

Semester werden nicht selten mit Hausarbeiten abgeschlossen. Auch am Ende des Studiums steht immer die Abschlussarbeit an. Diese müssen auch gedruckt werden, was unter Umständen auch recht teuer werden kann. Die Druckkosten sind in der Steuererklärung steuerlich absetzbar.

Studienkredit

Häufig können Studierende für ihre Ausgaben im Studium nicht alleine aufkommen. Wer dann nicht auf vermögende Eltern zurückgreifen kann und trotzdem keinen Anspruch auf BAföG hat, muss eventuell einen Bildungskredit aufnehmen. Für Studienkredite fallen Zinsen an, die Studenten allerdings absetzen können.

Weiterführende Infos zu diesem Thema findest du hier.

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Studium mit der Steuererklärung absetzen

Fahrtkosten zur Uni

Zwar gibt es immer mehr Fernstudenten, aber in der Regel müssen angehende Akademiker noch tagtäglich zur Uni oder in die Bibliothek fahren. Sämtliche Reise- und Fahrtkosten sind steuerlich absetzbar. Immerhin sind es 30 Cent pro zurückgelegtem Kilometer. Wer sich länger an einem bestimmten Ort im Rahmen der universitären Ausbildung aufhält, hat vielleicht sogar Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand.

Möchtest du mehr über die steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtkosten wissen, dann klicke einfach auf den Link.

Fachliteratur

Wer kennt es nicht? Dozenten händigen einem für jedes Seminar bzw. für jede Vorlesung eine lange Literaturliste aus. Viele Werke davon kann man sich ausleihen, bei einigen empfiehlt es sich allerdings, diese zu kaufen. Und eben solche Kosten für Bücher und andere Lehrmaterialien werden vom Fiskus berücksichtigt.

Für Studenten gehören dazu unter anderem

  • Schreibmaterial
  • Druckerpapier
  • Hefter
  • Kopierkosten
  • etc.

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Werbungskosten fürs Studium richtig absetzen

Studiengebühren

Einige Bildungseinrichtungen verlangen von ihren Studenten Gebühren oder Semesterbeiträge. Dabei handelt es sich oft um mehrere hundert Euro, die jedes Semester aufs Neue zu überweisen sind. Deswegen solltest du diese Ausgaben in deiner Steuererklärung unbedingt aufführen.

Übrigens: Auch Benutzer-, Kurs- und Prüfungsgebühren können von der Steuer abgesetzt werden.

Arbeitsmittel

Heutzutage sind die Vorlesungssäle voll mit Tablets, Smartphones und Laptops. Folien werden am Bildschirm mitverfolgt und anschließend zu Hause ausgedruckt. Computer und entsprechendes Zubehör können steuerlich geltend gemacht werden (meistens im Verhältnis 50:50, da solche Anschaffungen auch privat genutzt werden).

In unserer Rubrik “Arbeitsmittel” findest du weitere Informationen zu diesem Thema.

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Vom Studium zur Steuererklärung

Unterkunftskosten

Mitunter ist die Unterkunft am Studienplatz als Zweitwohnsitz gemeldet und stellt trotz Studium nicht den Lebensmittelpunkt dar. Dann können Ausgaben wie Miete und Fahrten als Studienkosten in der Steuererklärung angegeben werden.

Hinweis: An den Kosten für den Hauptwohnsitz muss sich der Student zu mindestens 10 Prozent nachweisbar beteiligen, ansonsten werden die Ausgaben vom Finanzamt nicht anerkannt.

Studienplatzklage

Die Prozesskosten bei einer Studienplatzklage können nicht in der Steuererklärung angesetzt werden, wenn die Eltern dafür aufkommen. Zwar handelt es sich rein theoretisch um Ausbildungskosten, diese sind aber mit dem Kinderfreibetrag und dem Ausbildungsfreibetrag bereits abgegolten.

Kommt der Studierende selbst für die Kosten auf und handelt es sich um ein Zweitstudium, dann können die Ausgaben mit Hilfe eines Verlustvortrags in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.

Handelt es sich allerdings um ein Erststudium, können die Kosten, wie bereits erwähnt, bisher nur als Sonderausgaben angesetzt werden.

Weitere Infos dazu findest du hier.

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