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Wie muss ein Midijob versteuert werden?

Eines steht fest: So ein Studentenleben kann ziemlich teuer sein. Klar, wer sich all die Semester nur von Reis mit Bohnen ernährt und sich nur alle paar Monate ein neues Shirt kauft, mag für einen gewissen Zeitraum gut über die Runden kommen. Aber sind wir mal ehrlich: Gerade die Studentenzeit muss ausgekostet werden.

Und um das Leben ausgiebig frönen zu können, muss am Ende des Monats Geld in die Kasse gespült werden. Wird dieser Part nicht von Mami oder Papi übernommen, führt kein Weg daran vorbei, sich auf Jobsuche zu begeben. Die Qual der Wahl zwischen den einzelnen Varianten ist groß.

Ob als Werkstudent, auf 450-Euro-Basis oder im Rahmen eines Minijobs - spätestens nach ein paar Tagen stellt sich die Frage, wie die Arbeit versteuert wird. Darüber hinaus gibt es für jedes Anstellungsverhältnis verschiedene Besonderheiten, die beachtet werden sollten.

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Was ist ein Midijob?

Seit 2003 gibt es diese Variante. Bei einem Midijob handelt es sich um ein Angestelltenverhältnis, das zwischen Minijob und Werkstudent einzuordnen ist. Kurz: Wer regelmäßig mehr als 450 Euro verdient, fällt automatisch in diese Kategorie.

Midijobs gehören zum Gleitzonen-Arbeitsmodell. Das ist dann der Fall, wenn der Verdienst zwischen 450,01 und 850 Euro pro Monat liegt. Midijobs sind versicherungspflichtig. Je nach Höhe des Einkommens werden reduzierte Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, die zwischen 11 und 21 Prozent liegen.

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Zum Gleitzonenarbeitsmodell

Wer regelmäßig mehr als 450 Euro und weniger als 850 Euro im Monat verdient, gilt als Midijobber. Nicht immer ist die Arbeit dann steuerfrei. Auf jeden Fall gibt es Erleichterungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

Übt jemand nur einen Midijob aus, müssen auch nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden. Je weniger verdient wird, desto niedriger sind auch die Beiträge. Dabei besteht ein voller Leistungsanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung, wohingegen die Arbeitslosenversicherung den Beitragssätzen angepasst wird.

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So bleibt der Midijob steuerfrei

Sofern es sich bei dem Midijob um das einzige Beschäftigungsverhältnis handelt, wird die Steuerklasse angewandt, der man für gewöhnlich zugeordnet wurde. Der Midijob ist in den Steuerklassen I bis IV steuerfrei. In den Steuerklassen V und VI werden allerdings Steuern entrichtet.

Zusätzlich entfällt das Gleitzonenarbeitsmodell für Berufstätige, die den Midijob neben einem weiteren Job ausführen, der bereits sozialversicherungspflichtig ist. In diesem Fall wird der Midijob mit der Steuerklasse VI besteuert.

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Midijob nicht geeignet für bestimmte Gruppen

Nicht jeder kann einen Midijob ausüben.

Dazu zählen beispielsweise

  • Umschüler
  • Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr
  • Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst
  • behinderte Menschen in Einrichtungen für behinderte Menschen
  • Versicherungspflichtige in Einrichtungen der Jugendhilfe

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