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Midijob: Steuern und Sozialversicherung einfach erklärt

Im Entgeltbereich oberhalb der Minijob-Grenze zahlst Du bis zu einem Einkommen von 2000 Euro monatlich niedrigere Sozialversicherungsbeiträge und erhältst dennoch die volle Leistung der Sozialversicherung. Alles über Steuern und Sozialabgaben beim Midijob erfährst Du in diesem Artikel.


INHALT


Minijob und Midijob: Was ist der Unterschied?

Um den Midijob zu verstehen, klären wir zunächst, was ein sogenannter Minijob ist, auch “geringfügige Beschäftigung” genannt. Wer einen Minijob ausübt, darf ab dem 1. Januar 2025 bis zu 556 Euro pro Monat verdienen, ohne Beiträge zur Sozialversicherung zahlen zu müssen. Ein Minijob ist sozialversicherungsfrei, genau wie kurzfristige Beschäftigungen, bei denen Du für maximal drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage im Jahr die Minijob-Grenze auch überschreiten darfst. Zwar sind seit 2013 auch Minijobs rentenversicherungspflichtig (mit einem Beitragssatz von 3,6 %), doch Du kannst Dich auf Antrag davon befreien lassen.

Achtung: Wenn Du neben dem Minijob keinen rentenversicherungspflichtigen Hauptjob hast, solltest Du überlegen, auch im Minijob in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Das gilt zum Beispiel für Studierende oder für alle, die Bürgergeld beziehen. Denn für Deinen späteren Rentenanspruch zählt auch, wie lange Du in die Rentenversicherung einzahlst. Auch mit den geringen Rentenversicherungsbeiträgen aus dem Minijob erhöhst Du Deine Anwartschaft, also Deinen Rentenanspruch.

Ein Minijob wird zur Vereinfachung meist pauschal versteuert, nämlich mit 2 % des Bruttolohns. Diese Pauschalsteuer übernehmen im Regelfall die Arbeitgebenden und entrichten 2 % des monatlichen Bruttolohns ihrer geringfügig Beschäftigten an die Minijob-Zentrale. In diesem Fall hast Du beim Minijob keine Abzüge, es gilt brutto = netto. Der Minijob spielt dann auch keine Rolle für die Steuererklärung.

Was ist ein Midijob?

Arbeitnehmer:innen, die über diese Minijob-Grenze von 556 Euro im Monat hinaus verdienen, werden automatisch sozialversicherungspflichtig. Es werden Beiträge fällig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Die Sozialversicherungsbeiträge betragen 21 % des Bruttoeinkommens. Wenn selbst bei knappem Überschreiten der Minijob-Grenze direkt die vollen Beiträge zur Sozialversicherung anfallen würden, hättest Du mit dem Midijob netto weniger raus als mit einem Minijob. Deshalb wurde 2003 die sogenannte Gleitzone eingeführt. Damit ist der Entgeltbereich oberhalb der Minijob-Grenze gemeint. Seit 2019 wird der Bereich nicht mehr Gleitzone, sondern “Übergangsbereich” genannt.

Wenn Dein Verdienst in diesem Übergangsbereich liegt, spricht man von einem Midijob. Im Übergangsbereich zahlen Arbeitgebende weiterhin den vollen Beitragssatz für ihre Beschäftigten, während Du nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlst. Trotz reduzierter Beiträge hast Du Anspruch auf die volle Leistung der Sozialversicherungsträger. Du erwirbst ebenso einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.

Je weniger Du verdienst, desto niedriger sind die Beitragssätze. Mit steigendem Verdienst erhöhen sich auch Deine Beiträge zur Sozialversicherung. Im Übergangsbereich steigt der Beitragssatz gleichmäßig von 0,1 % auf rund 21 % an. Wenn Du im Übergangsbereich die obere Grenze von 2.000 Euro erreichst, zahlst Du für die Sozialversicherung den vollen Beitragssatz von 21 %.

Diese Verdienstgrenzen gelten im Übergangsbereich

Mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro brutto pro Stunde zum 1. Oktober 2022 wurde die obere Verdienstgrenze im Übergangsbereich auf 1.600 Euro pro Monat angehoben (zuvor: 1.300 Euro). Seit dem 1. Januar 2023 liegt die obere Verdienstgrenze im Übergangsbereich bei 2.000 Euro monatlich.

gültig seit Minijob-Grenze Midijob untere Verdienstgrenze Midijob obere Verdienstgrenze
1. Januar 2023 520 Euro 520,01 Euro 2000 Euro
1. Januar 2024 538 Euro 538,01 Euro 2000 Euro
1. Januar 2025 556 Euro 556,01 Euro 2000 Euro

Wie viel Steuern zahle ich im Midijob?

Im Midijob musst Du wie in allen anderen Beschäftigungsverhältnissen Lohnsteuer zahlen. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe Deines Verdienstes. Falls Du den jährlichen Steuerfreibetrag (auch Grundfreibetrag genannt) nach Abzug aller absetzbaren Kosten nicht überschreitest, zahlst Du sogar gar keine Steuern. 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro. Wenn Du mit Deinem Einkommen über dem Grundfreibetrag liegst, wird Dein Einkommen oberhalb der Grenze mit dem Eingangssteuersatz von 14 % besteuert.

Wie hoch Dein monatlicher Lohnsteuerabzug ist, hängt von Deiner Steuerklasse ab. Bitte beachte: Die Steuerklasse beeinflusst nicht Deine Gesamtsteuerschuld, sondern nur die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen!

Falls Du für den Midijob Steuerklasse 5 gewählt hast (weil Dein:e Ehepartner:in Steuerklasse 3 hat), musst Du in jedem Fall Lohnsteuer zahlen. Das liegt daran, dass die Person mit Steuerklasse 3 auch den Grundfreibetrag der Person mit Steuerklasse 5 erhält. Dann zahlst Du also ab dem ersten verdienten Euro Steuern. Verhindern kannst Du das, indem Ihr die Steuerklassen 4 mit Faktor wählt und so die Steuerlast gerecht und Eurem jeweiligen Einkommen entsprechend verteilt.

Falls der Midijob Dein Zweitjob ist, wird er automatisch in Steuerklasse 6 abgerechnet. Dann nutzt Du den Grundfreibetrag bereits in Steuerklasse 1 (im Hauptjob) und zahlst ebenfalls ab dem ersten Euro Steuern. Hinweis: Wenn der Midijob Dein Zweitjob ist, gelten keine reduzierten Sozialversicherungsbeiträge.

Sobald Du im Midijob Lohnsteuer zahlen musst, lohnt sich eine Steuererklärung! Denn im Rahmen der Steuererklärung kannst Du Deine steuerlich absetzbaren Kosten angeben und dadurch Dein zu versteuerndes Einkommen senken. So musst Du weniger Steuern zahlen oder kannst Dir gezahlte Steuern sogar ganz zurückholen! Alles, was Du steuerlich absetzen kannst, findest Du in unserem SteuerGuide 2024/2025.

Wer kann keinen Midijob ausüben?

Es gibt Beschäftigungsverhältnisse, die grundsätzlich nicht als Midijob ausgeübt werden können. Dazu zählen:

  • eine Ausbildung
  • ein Praktikum
  • Kurzarbeit
  • ein Zweitjob neben einem steuerpflichtigen Hauptjob

Zu viel Steuern gezahlt?