Steuererklärung für Rentner: ganz einfach mit wundertax

  • einfache Anwendung - ohne Vorkenntnisse

  • mit allen Steuerformularen für Rentner

  • kein eigener Elster-Zugang nötig

  • inklusive Steuer-Spartipps für Rentner



Optimiert
für Rentnerinnen
und
Rentner

Hast Du Fragen? Wir helfen!

In 3 Schritten zur Rentner-Steuererklärung

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  1. Kostenlos und unverbindlich registrieren
  2. Schritt für Schritt durch das Steuer-Interview: die erforderlichen Steuerformulare werden automatisch erstellt
  3. Eingaben prüfen und online ans Finanzamt senden

Das brauchst Du für Deine Steuererklärung als Rentner

  • Steuerliche Daten

    Steuer-Identifikationsnummer, Kontoverbindung etc.

  • Angaben zu Einkünften

    Rentenbezugsmitteilung und Angaben zu weiteren Einkünften

  • Belege für Aufwendungen

    Pflege- und Krankheitskosten, Behinderung, Spenden, Handwerkerarbeiten etc.

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Müssen Rentner eine Steuererklärung machen?

Ob Du eine Steuererklärung machen musst, hängt davon ab

  • wie hoch Deine Rente ist
  • ob Du zusätzlich noch weitere Einkünfte hast (z.B. aus Vermietung und Verpachtung)
  • ob die weiteren Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit stammen
  • ob Du gemeinsam mit Deinem Ehepartner eine Steuererklärung abgibst

Gesamtbetrag der Einkünfte

Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt (und Du keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielst), musst Du eine Steuererklärung abgeben. Der Grundfreibetrag liegt im Steuerjahr 2022 bei 10.347 Euro und steigt ab 2023 auf 10.908 Euro.

Für Ehepaare mit gemeinsamer Steuererklärung gilt immer der doppelte Grundfreibetrag. Wenn Eure steuerpflichtigen Einkünfte (ohne Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) über dem doppelten Grundfreibetrag liegen, seid Ihr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

In diesen Fällen musst Du eine Steuererklärung abgeben:

  • Der Gesamtbetrag Deiner steuerpflichtigen Einkünfte (ohne Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) liegt über dem Grundfreibetrag
  • Du beziehst gleichzeitig eine Rente und eine Pension
  • Das Finanzamt fordert Dich zur Abgabe einer Steuererklärung auf
  • Du hast noch einen verbleibenden Verlustvortrag

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit neben der Rente

Wenn Du neben der Rente steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielst, gelten für Dich alle Faktoren, die bei Arbeitnehmenden zur Abgabepflicht führen - zum Beispiel unversteuerte Nebeneinkünfte von über 410 Euro im Jahr. Wenn Deine Rente mehr als 410 Euro im Jahr beträgt, musst Du also eine Steuererklärung abgeben. Übrigens: Auch Rentenzahlungen aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse gelten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Bei Zusammenveranlagung gilt dasselbe: Wenn Ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgebt und einer von Euch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, gelten auch für Euch beide alle Faktoren, die bei Arbeitnehmern zur Pflichtveranlagung führen. Das sind zum Beispiel:

  • die Steuerklassen 3 und 5, die Steuerklasse 4 mit Faktor und die Steuerklasse 6
  • unversteuerte Nebeneinkünfte von über 410 Euro im Jahr (dazu zählen auch Rentenzahlungen!)
  • Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld 1) von über 410 Euro im Jahr
  • Freibeträge bei der Lohnsteuer (Lohnsteuerermäßigung)
  • außerordentliche Einkünfte, die nach der Fünftelregelung versteuert werden (z.B. Leistungen aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse, die in einer Summe ausgezahlt werden)

Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Für Rentnerinnen und Rentner, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, gilt die übliche Abgabefrist. Sie endet immer am 31. Juli des Folgejahres. Während der Corona-Pandemie wurde die Abgabefrist für die Steuerjahre 2020 bis 2023 verlängert. Ab dem Steuerjahr 2024 gilt wieder der 31. Juli als letztmöglicher Abgabetag.

Achtung: Wenn die Frist auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag.

  • Steuerjahr 2020: Abgabe bis 31.10.2021
  • Steuerjahr 2021: Abgabe bis 31.10.2022
  • Steuerjahr 2022: Abgabe bis 30.09.2023
  • Steuerjahr 2023: Abgabe bis 31.08.2024

Was können Rentner von der Steuer absetzen?

Dass Du eine Steuererklärung abgeben musst, heißt noch lange nicht, dass Du auch Steuern zahlen musst. Denn im Rahmen der Steuererklärung kannst Du viele Kosten von der Steuer absetzen und so Dein zu versteuerndes Einkommen senken. Denn erst, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, musst Du Steuern zahlen. Die Steuererklärung ist also Deine Chance zum Steuern sparen!

Übrigens: Eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro zieht das Finanzamt automatisch vom Gesamtbetrag Deiner Einkünfte ab. Falls Du höhere Werbungskosten hast, kannst Du sie einzeln absetzen.

Diese Kosten können Rentner von der Steuer absetzen

  • Krankheitskosten
  • Pflegekosten / Pflegepauschbetrag
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Handwerkerkosten
  • haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. ein ambulanter Pflegedienst)
  • Spenden für gemeinnützige Zwecke
  • gezahlte Kirchensteuer
  • Altersentlastungsbetrag
  • Behinderungsbedingte Kosten / Behindertenpauschbetrag
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • alle Kosten, die im Zusammenhang mit Deiner Rente entstehen, z.B. Rechtsberatungs- und Prozesskosten oder Steuerberatungskosten

Tipp: Auch die Servicegebühr für Deine Steuererklärung mit wundertax kannst Du vollständig von der Steuer absetzen!

So einfach ist Deine Steuererklärung mit wundertax

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    Einfache Anwendung - keine Vorkenntnisse nötig

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    Günstiger als jede:r Steuerberater:in

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    Mit Erklärungen und integ- riertem Plausibilitätscheck

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    Kein eigener Elster-Zugang notwendig

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    Sichere Übermittlung an das zuständige Finanzamt

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    Ohne umständliche Software-Installation

Unser Service-Versprechen

Deine Vorteile mit wundertax

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