Wann entfällt der Anspruch auf Kindergeld?
Der Anspruch auf Kindergeld besteht für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Er kann bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden, wenn das Kind einen Freiwilligendienst absolviert, sich in Ausbildung oder im Studium befindet oder sich nachweisbar darum bemüht.
INHALT
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Was ist Kindergeld?
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Wer bekommt Kindergeld?
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Wie kann ich Kindergeld beantragen?
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Wie hoch ist das Kindergeld?
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Wie lange bekommt man Kindergeld?
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Kindergeld nach Abschluss der ersten Berufsausbildung
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Wann endet der Kindergeldanspruch?
Was ist Kindergeld?
Kindergeld gehört als staatliche Geldleistung zum Familienleistungsausgleich und soll die grundlegende Versorgung (Existenzminimum) von Kindern sicherstellen. Der Familienleistungsausgleich ist ein Unterstützungssystem in Deutschland, das Familien mit Kindern entlasten soll. Kindergeld wird einkommensunabhängig gewährt und den Eltern monatlich von der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Die zuständige Familienkasse richtet sich nach dem Wohnsitz der kindergeldberechtigten Person.
Wer bekommt Kindergeld?
Nicht nur die leiblichen Eltern haben Anspruch auf diese staatliche Unterstützung. Auch Pflegeeltern, Großeltern, verheiratete Partner:innen oder Geschwister können Kindergeld in Anspruch nehmen.
1. Deutsche Staatsangehörige im Inland
Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland erhalten Kindergeld. Sie sind grundsätzlich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
2. Deutsche Staatsangehörige im Ausland
Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland sind kindergeldberechtigt, wenn sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Wenn sie beschränkt steuerpflichtig sind, müssen sie einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland nachgehen oder Rente nach deutschen Rechtsvorschriften beziehen.
3. Staatsangehörige anderer Länder
- Bürger:innen aus der EU, dem EWR und der Schweiz, die seit August 2019 nach Deutschland gezogen sind, können ab dem 4. Monat nach ihrer Einreise Kindergeld beantragen, wenn sie die Voraussetzungen des Freizügigkeitsgesetzes erfüllen.
- Bürger:innen aus Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei sind kindergeldberechtigt, wenn sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder Arbeitslosengeld beziehungsweise Krankengeld beziehen.
- Bürger:innen anderer Drittstaaten müssen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland besitzen.
- Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte haben ebenfalls Anspruch auf Kindergeld.
Wie kann ich Kindergeld beantragen?
Um Kindergeld für Dein Kind zu erhalten, musst Du einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Dafür benötigst Du Deine eigene Steueridentifikationsnummer und die des Kindes. Die Steuer-ID sendet Dir das Bundeszentralamt für Steuern bereits kurz nach der Geburt zu. Sie bleibt lebenslang dieselbe.
Kurz nach der Zusendung der Steuer-ID bekommst Du automatisch ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse mit Deinem persönlichen Zugangscode für den Kindergeldantrag. Wenn Du den Zugangscode verwendest, sind die meisten Angaben bereits ausgefüllt. Du kannst den Antrag aber auch ohne Zugangscode ausfüllen. Das betrifft dann vor allem Eltern, die bereits Kinder haben und nach Deutschland ziehen. Es ist für alle Eltern empfehlenswert, diesen Antrag zu stellen, denn einige Leistungen und Förderungen hängen vom Kindergeldanspruch ab, zum Beispiel die Kinderzulage beim Riester-Vertrag.
Achtung: Kindergeld kann nur bis zu 6 Monate rückwirkend beantragt werden.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Das Kindergeld steigt ab dem 1. Januar 2026 von 255 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat.
| 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | |
|---|---|---|---|---|
| pro Kind | 250 Euro | 250 Euro | 255 Euro | 259 Euro |
Wie lange bekommt man Kindergeld?
Bis zum 18. Geburtstag Deines Kindes ist der Anspruch auf Kindergeld klar. Wenn Dein Kind 18 wird, musst Du der Familienkasse Angaben über Dein volljähriges Kind machen, um gegebenenfalls weiterhin Kindergeld zu bekommen. Dafür füllst Du das Formular Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes aus. Bei Volljährigkeit verändern sich die Anspruchsvoraussetzungen. Es wird Eltern gewährt, deren Kind
- einen Freiwilligendienst absolviert (z.B ein Freiwilliges Soziales Jahr)
- als Au-pair im Ausland arbeitet (mit mind. 10 Stunden Sprachunterricht pro Woche)
- arbeitssuchend gemeldet ist (dann wird Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr gezahlt)
- eine Berufsausbildung aufnimmt oder sich nachweisbar darum bewirbt
Zur Berufsausbildung gehören schulische und nicht-schulische Ausbildungsmaßnahmen wie
Wenn sich Dein Kind in einer Übergangszeit befindet, zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn, erhältst Du ebenfalls weiterhin Kindergeld. Die Übergangzeit darf aber einen Zeitraum von 4 Monaten nicht überschreiten.
Kindergeld nach Abschluss der ersten Berufsausbildung
Wenn sich an die erste Ausbildung eine zweite Ausbildung anschließt, zum Beispiel ein Zweitstudium, erhältst Du weiterhin Kindergeld, solange Dein Kind keiner anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht. Als schädlich gilt eine Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche.
Unschädlich sind:
- eine Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche, z.B. als Werkstudent:in
- eine Beschäftigung, die nur vorübergehend (für höchstens 2 Monate) ausgeweitet wird, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit im Kalenderjahr nicht mehr als 20 Stunden beträgt
- eine Beschäftigung im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses
- ein Minijob
Wann endet der Kindergeldanspruch?
Über das 25. Lebensjahr hinaus gibt es kein Kindergeld mehr, selbst wenn das Kind noch studiert oder noch keinen Arbeitsplatz gefunden hat. Wenn es vor dem 25. Lebensjahr seine Berufsausbildung beendet, endet der Kindergeldanspruch im Monat der schriftlichen Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung.
Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, sind davon ausgenommen. Bei ihnen bleibt der Kindergeldanspruch über das 25. Lebensjahr hinaus erhalten.