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Das Auslandssemester in der Steuererklärung

Die Kosten für ein Auslandssemester, ein Auslandspraktikum oder ein ganzes Auslandsstudium kannst Du unter bestimmten Voraussetzung von der Steuer absetzen. Hier erfährst Du, welche Regelungen gelten.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit eines Auslandsstudiums

Egal, ob Du ein komplettes Studium im Ausland, ein Semester oder ein Praktikum im Ausland absolvierst - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kannst Du viele Kosten für die Ausbildung im Ausland steuerlich geltend machen. Hauptkriterium ist, dass die an einer ausländischen Universität erbrachten Studienleistungen in Deutschland anerkannt werden.

Studien- und Prüfungsleistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht worden sind, werden anerkannt, wenn ihre Gleichwertigkeit festgestellt ist. ( § 20 HRG (Hochschulrahmengesetz)

Diese sogenannte Gleichwertigkeit ist grundsätzlich bei einem Studium an staatlichen Universitäten in den Mitgliedsstaaten

  • der Europäischen Union (EU),
  • des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder
  • in der Schweiz gegeben.

Auch die erbrachten Leistungen an Universitäten in den USA, Kanada, Australien, Neuseeland und vielen anderen Ländern werden anerkannt. Es empfiehlt sich, in jedem Fall vor Aufnahme eines Studiums im Ausland, sich zuvor bei seiner Universität über die Anerkennung der Prüfungsleistungen zu informieren.

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Welche Kosten für Auslandssemester & Auslandsstudium sind steuerlich absetzbar?

Reisekosten

Die Reise ins Ausland sowie Fahrtkosten im Ausland können bei Vorlage von Nachweisen (Flugtickets etc.) oder durch die Nutzung der Entfernungspauschale (Distanz Wohnung zur Uni) abgesetzt werden.

Unterkunftskosten

Deine Ausgaben für Miete und Nebenkosten im Ausland kannst Du bei Vorlage entsprechender Nachweise (Mietvertrag) steuerlich geltend machen. Es gilt ein Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat.

Verpflegung

Für die ersten drei Monate im Ausland kannst Du Verpflegungsmehraufwand in Anspruch nehmen. Die Höhe der

Verpflegungspauschalen im Ausland unterscheidet sich je nach Land.

Studiengebühren

Die Gebühren für ein Studium im Ausland sind oftmals viel höher als für deutsche Unis. Du kannst aber natürlich Deine Studiengebühren oder Semesterbeiträge von der Steuer absetzen.

Studienkredit

Wenn Du kein Stipendium für ein Auslandssemester ergattern konntest und deshalb einen Kredit aufnehmen musst, kannst Du die Zinsen dafür steuerlich verrechnen.

Bewerbungskosten

Alle Ausgaben für die Bewerbung um einen Studienplatz im Ausland können abgesetzt werden. Hierzu gehören Bewerbungsmappe, amtliche Beglaubigungen oder Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch.

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Weitere absetzbare Kosten für ein Auslandssemester

Natürlich gilt auch für ein Studium im Ausland, dass Du alle eindeutig zu Studienzwecken aufgebrachten Ausgaben steuerlich geltend machen kannst. Hierzu gehören folgende typische Kosten:

  • Sprachtests wie TOEFL oder IELTS
  • Arbeitsmittel (Büromaterial etc.)
  • Fachliteratur
  • Drucken & Binden von Abschluss- oder Seminararbeiten
  • Berufskleidung & Reinigungskosten
  • Kosten für Telefon und Internet
  • Auslandsreisekrankenversicherung

Erststudium oder Zweitstudium?

Das Finanzamt unterscheidet steuerlich zwischen Erstausbildung und Zweitausbildung. Das gilt auch für ein Semester, ein Praktikum oder ein ganzes Studium im Ausland.

Erststudium als Sonderausgaben absetzen

Wenn Du Dich in der Erstausbildung befindest, also zum Beispiel Deinen ersten Bachelor nach dem Schulabschluss machst, kannst Du die Studienkosten für den Auslandsaufenthalt in Höhe von bis zu 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das geht aber nur, wenn Du gleichzeitig steuerpflichtige Einnahmen erzielst und im gleichen Steuerjahr auch Steuern zahlst. Dann kannst Du Dir die Studienkosten über die Steuererklärung zurückholen.

Zweitstudium als Werbungskosten absetzen

Wenn Du im Zweitstudium bist, also vor dem Studium bereits eine Ausbildung oder einen Bachelor absolviert hast, wenn Du gerade einen Master machst oder promovierst, oder wenn es sich um einen dualen Studiengang handelt, kannst Du die Kosten für den Auslandsaufenthalt unbegrenzt als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Auch wenn Du noch kein Einkommen erzielst, kannst Du dann eine Steuererklärung machen und einen Antrag auf Verlustfeststellung einreichen. Dann merkt sich das Finanzamt Deine Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten und rechnet sie Dir bei Deiner ersten Steuererklärung zu den anderen Werbungskosten hinzu.

Das Finanzamt prüft, ob Deine beruflichen Chancen durch einen Auslandsaufenthalt verbessert werden. Deshalb ist es notwendig, als Vollzeitstudent eingeschrieben zu sein und einen regulären Semesterstundenplan vorzuweisen.

Verpflegungsmehraufwand & Mietkosten absetzen

1. Auslandssemester

In der Vergangenheit haben Finanzämter und Finanzgerichte zuungunsten von Studierenden die Kosten für den Verpflegungsmehraufwand und für die Mietkosten im Ausland nur anerkannt, wenn man eine doppelte Haushaltsführung belegen konnte. Ihrer Meinung nach wechselte nämlich mit Aufsuchen der ausländischen Hochschule auch die erste Tätigkeitsstätte von der inländischen hin zur ausländischen Hochschule. Damit wären die Mietkosten und der Verpflegungsmehraufwand nur absetzbar, wenn man einen eigenen Hausstand im Inland nachweisen kann.

Hier kannst Du das Urteil vom FG Münster vom 24.01.2018 nachlesen.

BFH urteilt 2020: Verpflegungspauschale & Unterkunftskosten sind immer absetzbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat als höchstes Finanzgericht allerdings am 14.05.2020, Aktenzeichen VI R 3/18, anders geurteilt, nämlich zugunsten von Studierenden: Wenn man im Rahmen seines Studiums einen Teil seiner Ausbildung im Ausland absolviert, bleibt die inländische Hochschule die erste Tätigkeitsstätte. Das bedeutet, dass Du auch ohne doppelte Haushaltsführung in den ersten 3 Monaten Deines Aufenthalts Verpflegungsmehraufwand und bis zu 1.000 Euro Mietkosten pro Monat steuerlich geltend machen kannst. Diese Regelung gilt für Auslandssemester sowie Praxissemester und Praktika im Ausland, bei denen ein Dienstverhältnis begründet wird, Du also ein Gehalt beziehst.

Das Urteil vom Bundesfinanzhof kannst Du hier nachlesen.

2. Vollständiges Auslandsstudium

Wenn Du ein ganzes Studium im Ausland absolvierst, sieht es anders aus. Dann ist die ausländische Hochschule Deine erste Tätigkeitsstätte. Verpflegung und Unterkunft kannst Du dann nur im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Du musst also einen eigenen Hausstand im Inland nachweisen können. Dein Zimmer in der Wohnung oder im Haus Deiner Eltern genügt dafür nicht. Kriterien für eine doppelte Haushaltsführung:

  • die Zweitwohnung (auch WG-Zimmer) wird zum Zwecke eines Studiums bezogen
  • von der Zweitwohnung ist die Uni schneller zu erreichen als vom Hauptwohnsitz
  • außerhalb des Universitätsorts wird eine weitere Wohnung am Erstwohnsitz unterhalten
  • der Erstwohnsitz bleibt Lebensmittelpunkt
  • finanzielle Beteiligung an der Wohnung am Erstwohnsitz (mindestens 10 Prozent der anfallenden Kosten müssen getragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden)

Vergütetes Auslandspraktikum richtig versteuern

Handelt es sich um vergütetes Auslandspraktikum, ist man in dem Land, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, steuerpflichtig. Aber auch dort kann eine Steuererklärung eingereicht werden – zumindest, wenn der Praktikant mindestens 183 Tage lang dort wohnhaft war.

Eine Ausnahme von dieser Frist bildet Frankreich. Wer dort in einem Unternehmen weniger als 183 Tage lang tätig ist und nachweisen kann, dass dies dem Erhalt der „notwendigen praktischen Ausbildung“ dient, kann die Einkünfte weiterhin in Deutschland versteuern. Vor Antreten eines Auslandspraktikums sollten sich die Interessierten in jedem Fall über die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen (kurz: DBA) zwischen Heimat- und Gastland informieren.

Muss ich mein Stipendium oder mein BAföG verrechnen?

Wenn Du ein Stipendium für den Auslandsaufenthalt bekommst, musst Du es nicht bei der Steuererklärung mit den tatsächlich anfallenden Kosten verrechnen. Anders ist die staatliche Unterstützung durch Auslands-BAföG geregelt, das verrechnet werden muss, wenn es beispielsweise speziell für die Unterkunft im Ausland gewährt wurde.

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