Finanzamt-Suche
Hier findest Du eine Übersicht aller Bundesländer mit den zugehörigen Finanzämtern. Klicke einfach auf das entsprechende Bundesland. Anschließend gelangst Du zur Übersichtsseite der einzelnen Finanzämter in diesem Gebiet.
Liste der Bundesländer
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In der Regel ist das Finanzamt am Hauptwohnsitz zuständig. Entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe. Falls jemand 2019 in München gewohnt hat, 2020 nach Hamburg gezogen ist und seine Steuererklärung für das Jahr 2019 abgibt, ist das Hamburger Finanzamt für die Steuererklärung zuständig.
Praxis-Tipp: Am besten ist es, nach einem Umzug sowohl das bisherige als auch das neue Finanzamt über den Wohnortwechsel zu informieren
Zuständiges Finanzamt bei doppelter Haushaltsführung
Ist man verheiratet und unterhält zwei Haushalte, dann ist das Finanzamt zuständig, das sich am Wohnsitz der Familie befindet. Ist jemand nicht verheiratet und hat zwei Wohnsitze, dann ist das Amt an dem Ort verantwortlich, an dem sich die Person überwiegend aufhält. Mehr Informationen zur doppelten Haushaltsführung finden sich hier.
Zuständiges Finanzamt: Bundeswehr, Polizei und Co.
Wer in der Bundeswehr arbeitet, lebt unter der Woche oft zum Beispiel in einer Kaserne fernab der Heimat. Auch Polizisten sind regelmäßig in anderen Städten tätig. Auch wenn sich Soldaten oder Polizisten deshalb die meiste Zeit am Arbeitsort aufhalten, bleibt das Finanzamt am eigenen Wohnsitz zuständig.
Zuständiges Finanzamt bei Scheidung und Zusammenveranlagung
Im Trennungsjahr besteht weiterhin die Möglichkeit, sich zusammen veranlagen zu lassen. Dabei geben Ehepaare eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ab und erhalten nur einen Steuerbescheid. Eine Rückerstattung wird dann auch nur auf das Konto eines Ehepartners überwiesen. Oft wird die Steuererklärung beim bisher zuständigen Finanzamt abgegeben. Falls aber beide Partner an einen anderen Ort ziehen, wäre das Finanzamt am Wohnort des Partners zuständig, der das höhere Einkommen hat.