Studium

Steuererklärung als Student - so geht’s

Abgabe der Steuererklärung als Student:in

Mit einer Steuererklärung kannst Du als Student:in ganz schön Steuern sparen! Denn Du kannst die Studienkosten steuerlich absetzen. Dafür musst Du nur eine Steuererklärung abgeben. Doch zunächst unterscheiden wir zwischen Erstausbildung und Zeitausbildung.

Erstausbildung absetzen

Studienkosten für Dein Erststudium kannst Du jährlich in einer Höhe von bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dafür musst Du gleichzeitig steuerpflichtige Einnahmen haben, zum Beispiel durch einen Job als Werkstudent:in. Wichtig ist, dass Du mit Deinen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegst. Dann wirken sich die Studienkosten steuerlich aus. Der Grundfreibetrag für 2025 liegt bei 12.096 Euro. 2024 lag er bei 11.784 Euro.

Bei der Steuererklärung werden die Sonderausgaben zusammen mit Deinen anderen Aufwendungen von Deinen Einkünften abgezogen. Das Ergebnis ist Dein zu versteuerndes Einkommen. Je niedriger es ist, desto mehr Steuern sparst Du.

Zweitausbildung absetzen

Wenn es um die Zweitausbildung geht (zum Beispiel Master, Promotion, zweiter Bachelor oder erster Bachelor nach einer Berufsausbildung), kannst Du die Kosten sogar in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Falls Du höhere Ausgaben als Einnahmen hast, wird das Finanzamt die Differenz im Rahmen der Steuererklärung als Verlust vormerken. Dann wird der Verlust in die nächsten Steuerjahre vorgetragen - so lange, bis der Verlust mit Deinen Einnahmen ausgeglichen wurde. Das nennt sich Verlustvortrag und sichert Dir wichtige Steuerersparnisse.

Wenn das Finanzamt bei Dir einen Verlust anerkennt, bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, bis Dein Verlustvortrag aufgebraucht ist.

Was gilt beim dualen Studium?

Ein duales Studium ist ein dankbarer Fall, egal, ob es Dein Erststudium oder Zweitstudium ist. Denn bei einem dualen Studium ist der berufliche Zusammenhang zu Deinen Einkünften per se gegeben. Die Kosten eines dualen Studiums gelten also immer als Werbungskosten. Das ist ein Vorteil, denn Werbungskosten können in die Folgejahre vorgetragen werden. So geht Dir keine Steuerersparnis verloren.

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